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Old 12-08-2009, 09:54 AM   #61
:D ominik
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Originally Posted by mtravellerh View Post
Ja und ja!
Das klingt gut! Jetzt warte ich noch, bis einer der ersten Nutzer der Geräte das Funktionieren bestätigt und die Aussage von Slashgear kein Fehler ist, und dann wird bestellt...


Viele Grüße

Dominik
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Old 12-08-2009, 02:53 PM   #62
K-Thom
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Wo bestellst du es denn? B&N liefert nur an Kunden in den USA aus. Oder man bemüht einen entsprechenden Lieferservice. Da wird's mit der Garantie aber interessant.
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Old 12-08-2009, 03:14 PM   #63
Usul
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Usul began at the beginning.
 
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Originally Posted by mtravellerh View Post
Ouch, nachdem ich das Video gesehen hab! Very sloooow!
Das Erstaunliche für mich an dem Video ist die Ernüchterung, die damit einherging - nämlich darüber, daß dieser Touchscreen im Grunde genommen doch nichts weiter ist als besonders sophisticated buttons. Das hätte mir natürlich auch vorher schon klar sein müssen, aber ich weiß nicht... das Konzept klang ganz interessant, ich habe mich wohl davon blenden lassen.
Aber so... und dann auch noch soooo langsam... ne, dann warte ich doch noch lieber auf das PB360.
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Old 12-08-2009, 03:37 PM   #64
sbock
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Bei uns wird es jetzt langsam spannend.
B&N hat den von mir bestellten Nook heute an meinen Lieferanten abgesandt.
In ca. einer Woche müsste er bei mir sein.

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Old 12-09-2009, 05:39 AM   #65
:D ominik
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Originally Posted by K-Thom View Post
Wo bestellst du es denn? B&N liefert nur an Kunden in den USA aus. Oder man bemüht einen entsprechenden Lieferservice.
Ich werde höchstwahrscheinlich Borderlinx benutzen.

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Originally Posted by K-Thom View Post
Da wird's mit der Garantie aber interessant.
Da sehe ich kein Problem, außer dass der Versand teurer wird. Die Beschränkung auf US-Gebiet bezieht sich ausschließlich auf den Verkauf des Gerätes und der eBooks von B&N. Ich kann mit dem Gerät hingehen wo ich will. B&N schreibt sogar ausdrücklich, dass überall auf der Welt Bücher per WLAN aus dem B&N-Account auf den nook heruntergeladen werden können. Nur zum Kaufen der eBooks muss man in den USA sein, hierfür kann man sich aber VPN behelfen.

Es sollte daher kein Problem sein, ein Gerät aus Deutschland zu B&N zur Reparatur zu schicken. Rücksendeadresse kann ja wieder Borderlinx sein, denn anders als andere Anbieter sind die nicht auf Beschaffung & Lieferservice beschränkt, sondern übernehmen nur den Lieferservice.

Und wenn es hart auf hart kommt: Ich denke, dass Borderlinx auf Anfrage auch den umgekehrten Weg realisiert (von mir zu Borderlinx und weiter zu B&N). Warum sollten sie nicht, sie verdienen ja daran ebenso.

Da für mich derzeit aber nur txtr oder nook in Frage kommen, spielt die Garantie eine untergeordnete Rolle. Bei txtr habe ich zwar ein Unternehmen in Deutschland (und damit in der Regel auch noch schlechtere Garantiebedingungen), allerdings ist es ein Startup, zudem auch noch eines, dass sich gerade von einer ganz schlechten Seite zeigt. Insofern ist es ungewiss, ob dieses Unternehmen überhaupt noch existiert, wenn denn ein Garantiefall eintreten sollte. Es wäre ja leider nicht das erste Startup, dass binnen Kürze wieder von der Bildfläche verschwindet, und momentan verhält sich txtr nicht unbedingt so, wie es förderlich für einen erfolgreichen Start wäre.

Viele Grüße

Dominik
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Old 12-09-2009, 05:40 AM   #66
:D ominik
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Originally Posted by sbock View Post
Bei uns wird es jetzt langsam spannend.
B&N hat den von mir bestellten Nook heute an meinen Lieferanten abgesandt.
In ca. einer Woche müsste er bei mir sein.

Mein Neid sei Dir gewiss...
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Old 12-09-2009, 12:22 PM   #67
:D ominik
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So, habe eben zwei nook bestellt. Hoffentlich ist bald Januar...


Viele Grüße

Dominik
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Old 12-09-2009, 03:31 PM   #68
T_Frain_K
Booyah!
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Originally Posted by :D ominik View Post
zwei
Falls du im Schadensfall Ersatz hast? Ist dir dann doch die Rücksendung zu gefährlich?
T_Frain_K is offline   Reply With Quote
Old 12-09-2009, 03:47 PM   #69
:D ominik
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Originally Posted by T_Frain_K View Post
Falls du im Schadensfall Ersatz hast? Ist dir dann doch die Rücksendung zu gefährlich?
Einer für meine bessere Hälfte, einer für die schlechtere

Viele Grüße

Dominik
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Old 12-09-2009, 06:29 PM   #70
netseeker
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Originally Posted by :D ominik View Post
Bei txtr habe ich zwar ein Unternehmen in Deutschland (und damit in der Regel auch noch schlechtere Garantiebedingungen), allerdings ist es ein Startup, zudem auch noch eines, dass sich gerade von einer ganz schlechten Seite zeigt.
Wieso eigentlich schlechtere Garantiebedingungen? Abgesehen vom Garantieversprechen (in welchem Umfang dies bei txtr auch immer sein wird), welches auch in USA nur ein schwer einklagbares "Versprechen" ist, solange es nicht vertraglich hinterlegt wird, hast Du hier zumindest die garantierte Gewährleistungspflicht gemäß in D umgesetzter EU-Richtlinie. Das ist doch eigentlich grundsätzlich erstmal besser und nicht schlechter. Oder gibt es bei B&N sowas wie eine vertraglich fixierte Garantie?
netseeker is offline   Reply With Quote
Old 12-10-2009, 05:48 AM   #71
:D ominik
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Ich habe mir die Garantiebestimmungen für den nook nicht angesehen, da die für mich unbedeutend waren (wie sie es beim txtr auch gewesen wären), deshalb kann ich zum nook speziell nichts sagen. Meine persönliche Erfahrung ist aber, dass die Garantieleistungen von in den USA gekauften und dort bemängelten Artikeln weitaus umfassender sind. Auch die Kulanz ist größer. In D kannst Du froh sein, wenn Du 4-6 Wochen nach Garantieablauf noch Kulanz-Garantie bekommst, in den USA sind selbst 4-6 Monate meist kein Problem; und das, obwohl die Defekte teilweise offensichtlich Benutzerfehler waren.

Dass die Garantie in den USA nicht einklagbar sein soll, kann ich mir kaum vorstellen. Auf jeden Fall sind die Garantiebedingungen dem Produkt schriftlich beigelegt. Nach deutschem Recht ist eine Garantie "ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert". Dieser Vertrag kommt automatisch mittels Kauf und dem, dem Produkt beigelegtem, Garantieschein zustande. Das wird in Übersee nicht anders sein.


Mit Einführung der Gewährleistung hat sich meiner Meinung nach hierzulande alles verschlechtert. Vorher hatten praktisch alle Produkte 2 Jahre Garantie oder mehr, die wenigsten hatten weniger als 2 Jahre. Mit Einführung der Gewährleistung haben die Hersteller, die 2 Jahre oder weniger Garantie gegeben haben (die Mehrheit), fast alle die Garantiezeit deutlich reduziert oder ganz gestrichen. Inzwischen hat sich die Situation wieder etwas verbessert und viele Hersteller geben wieder mehr Garantie, weil sich bei Endkunden eben herumgesprochen hat, dass die Gewährleistung nichts taugt und daher nur die Garantie als zusätzlicher Kaufanreiz funktioniert.

Die Gewährleistung definiert "eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden." Das bedeutet, dass bei der Gewährleistung nur Fehler abgedeckt sind, die schon bei Lieferung/Übernahme des Artikels bestanden, nicht aber für Fehler, die nachträglich aufgetreten sind. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer. Wenn dieser nicht beweisen kann, dass der Fehler erst nach dem Kauf aufgetreten ist, dann muss er Ersatz leisten. Da die Beweiserbringung bei einem technischen Defekt (also nicht durch Beschädigung etc.) praktisch unmöglich ist und die Kosten für das Gutachten in keinem Verhältnis zu den Kosten für den Ersatz stehen, hat der Kunde hier kein Problem. Nach den ersten 6 Monaten muss der Kunde jedoch den Beweis erbringen, dass der Fehler schon beim Kauf bestand. Da auch das bei einem gebrauchten Gerät nahezu unmöglich ist (nur mit einem Gutachten mit Ziel Materialfehler), hat der Kunde nun keine Ansprüche. Wie der Händler sich dann verhält, hängt letztlich allein von der Garantie des Herstellers ab. Wenn noch eine Herstellergarantie besteht, dann wird der Händler Ersatz leisten, denn das holt er sich beim Hersteller wieder. Ist die Herstellergarantie aber schon abgelaufen (oder es gab nie eine), dann wird auch der Händler jegliche Ersatzleistung verweigern (es wird bei guten Kunden Ausnahmen geben, die Regel ist das aber nicht). Daraus wird deutlich, dass die reine Gewährleistung für den Kunden spätestens nach 6 Monaten völlig bedeutungslos ist und auch schon in den ersten 6 Monaten nicht viel wert ist.

Der ursprüngliche Hintergedanke dieser EU-Richtlinie war auch vielmehr, dass Händler - die als Kaufleute und Fachkundige ihrer Waren ja erfahrene Personen sind - beurteilen können sollten, ob Waren etwas taugen und/oder defekt sind. Es sollte erreicht werden, dass die Händler nur hochwertige Produkte verkaufen, im Klartext: keinen nicht-EU-Schrott. Womit nicht gesagt ist, dass es nicht auch viele hochwertige Produkte außerhalb der EU gibt, es sollten letztlich auch die EU-Hersteller gefördert werden. Dass dies einerseits schwachsinnig ist, weil Händler nicht erst Jahre abwarten können, wie sich ein neues Produkt bewährt, bevor sie es in ihr Sortiment aufnehmen, und sich (bzw. ihr Sortiment) am Markt orientieren müssen, sollte eigentlich einleuchtend sein, für die EU-Legislative war es das wohl nicht. Ebenso wurde nicht bedacht, dass die absehbare (und eingetretene) Folge dieser Gewährleistung eine Garantiereduzierung sein wird, also eine drastische Verschlechterung für den Verbraucher und das Gegenteil von dem, was bezweckt war. Aber was soll man von Leuten erwarten, die regulieren, welche Form, Größe und Farbe Bananen haben müssen...


Viele Grüße

Dominik
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Old 12-10-2009, 06:09 AM   #72
netseeker
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Originally Posted by :D ominik View Post
Nach deutschem Recht ist eine Garantie "ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert". Dieser Vertrag kommt automatisch mittels Kauf und dem, dem Produkt beigelegtem, Garantieschein zustande. Das wird in Übersee nicht anders sein.
Tut mir leid, Dominik aber im deutschen Recht gibt es die "Garantie" überhaupt nicht. Gab es nicht und gibt es nicht. Es handelt sich um eine sog. freiwillige Leistung. Auch ein Garantieschein, welcher nicht im Kaufvertrag explizit erwähnt wird, hat nur die Bedeutung eines Versprechens. Eine vertraglich fixierte Garantie, welche hier in Deutschland kaum einer abgibt, wiederum muss dann ganz normaler Bestandteil des Kaufvertrags sein oder in einem extra Vertrag abgehandelt werden. Dies ist meines Wissens in USA ähnlich - mit dem Unterschied, dass dort (aufgrund der nicht regulierten Gewährleistung) Garantien i.d.R. immer als bindende Vertragsklausel oder als eigenständiger Zusatzvertrag abgehandelt werden.

Die EU-Gewährleistung hat in D m.E. für den Käufer nichts verschlechtert, da es im deutschen Recht bereits vorher schon eine Gewährleistungspflicht für den Prodzuenten der Ware gab. Die EU-Gewährleistung hat dies begrenzt auch auf den Verkäufer ausgeweitet und zusätzlich auch auf gebrauchte Waren, was für den Käufer ein Vorteil ist. Die Beweispflicht ist im Garantiefall wiederum üblicherweise ungeregelt!

Garantievereinbarungen bestehen i.d.R., wenn überhaupt, mit dem Produzenten und nicht mit den Verkäufer, was es für den Kunden insbesondere bei ausländischen Herstellern oftmals zusätzlich schwierig macht.
netseeker is offline   Reply With Quote
Old 12-10-2009, 06:41 AM   #73
:D ominik
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Garantien können sowohl von Hersteller als auch vom Verkäufer gegeben werden. In der Regel sind sie vom Hersteller. Ich habe nie behauptet, dass Garantieleistungen nicht freiwillig sind. Wenn ein Hersteller aber Garantie gewährt, dann ist er daran gebunden.

Nach § 477 Abs. 2 BGB müssen Garantiebedingungen seit dem 01.01.2002 dem Verbraucher schriftlich mitgeteilt werden. Das erfolgt seitens des Herstellers über den beigelegten Garantieschein. Die rechtlichen Ansprüche des Käufers gegenüber dem Garantieschein werden durch den Kaufbeleg erbracht (eine Forderung, dass der Verbraucher vom Händler inklusive Datum und Stempel im Garantieschein einzutragen ist, ist unzulässig). Die gesetzlichen Anforderungen an diesen Garantieschein umfassen neben einfacher, klarer Formulierung auch die exakte Firmenbezeichnung des Garantiegebers sowie dessen ladungsfähige Anschrift (damit man die Garantieansprüche notfalls gerichtlich verfolgen kann). Das sagt jedenfalls der Verbraucherschutz.

Völlig ungeachtet rechtlicher Möglichkeiten, hatte ich noch nie Probleme mit der Inanspruchnahme von Garantien und habe auch noch von keinem Hersteller gehört, der Garantieleistungen unberechtigt zurückweist. Dennoch sind meine Erfahrungen, dass in den USA die Garantiezeiträume oft länger sind, als hierzulande (beim gleichen Unternehmen), und auch nach Ablauf der Garantie kulanter vorgegangen wird.

Da die Gewährleistung wenig abdeckt, nämlich nur schon beim Kauf vorhandene Mängel und nach dem 6. Monat für den Verbraucher faktisch nicht zu realisieren ist, und gleichzeitig mit Einführung der Gewährleistung die freiwilligen Garantieleistungen (die in der Regel jeden Defekt außer Verschleiß und Beschädigung abdecken) seitens der Hersteller nachweislich deutlich gekürzt wurden, sehe ich schon eine beachtliche Benachteiligung für den Verbraucher.


Viele Grüße

Dominik
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Old 12-10-2009, 07:11 AM   #74
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Garantien können sowohl von Hersteller als auch vom Verkäufer gegeben werden. In der Regel sind sie vom Hersteller. Ich habe nie behauptet, dass Garantieleistungen nicht freiwillig sind. Wenn ein Hersteller aber Garantie gewährt, dann ist er daran gebunden.
Ja, das stimmt. Vielleicht habe ich mich nicht ganz eindeutig ausgedrückt. Hier in D ist halt niemand rechtlich verpflichtet eine Garantie abzugeben. Und selbst wenn eine freiwillig abgegeben wird, hebelt sich das BGB leider auch da selbst aus:
Quote:
(3) Die Wirksamkeit der Garantieverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass eine der vorstehenden Anforderungen nicht erfüllt wird.
Bedeutet also: Egal wie die Garantie vereinbart wird, wenn sie vereinbart ist, dann ist sie gültig. Leider ist man dann (im Prozessfall) im Vertragsrecht angekommen.

Aber zurück zum Thema: Mich würden die Garantiebedingungen für den nook interessieren. Also, inwieweit gebrochene E-INK-Screens behandelt werden. Das ist ja leider bei fast allen Anbietern ein leidiges Thema.
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Old 12-12-2009, 12:28 PM   #75
K-Thom
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Schade ist ja, dass die erweiterte Garantie beim nook nur für Kunden innerhalb der USA greift (aber auch hier wäre es interessant zu sehen, inwieweit sich durch US-Zwischenhändler nicht sogar für europäische Kunden etwas regeln ließe).
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