01-09-2013, 07:21 AM | #31 | |
Guru
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01-09-2013, 07:54 AM | #32 | |
Groupie
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Anders liegt der Fall bei Titelbildern, wenn sie hinreichende Schöpfungshöhe haben. Dazu muss eine künstlerische Leistung vorliegen, schlicht typografische Lösungen, auch ergänzt um gemeinfreie Illustrationen, erreichen die nicht. Geschützt sind Sachen wie ein eigenes Vorwort, ein selbst erstellter Anmerkungsapparat usw. Ebenfalls Schutz genießen umfangreiche Zusammenstellungen als Ganzes, z. B. Zitatsammlungen, auch aus gemeinfreien Texten. Bei den meisten Titel hier wird man also keine rechtliche Handhabe finden, wenn sie von anderen "entführt" werden, selbst wenn sie jemand verkauft. Behauptet so jemand allerdings, dieses E-Book sei urheberrechtlich geschützt, handelt es sich um (hübsches Wort) eine "Schutzrechtsberühmung" (Copyfraud), was man durchaus anmahnen kann. Falls das Cover urheberrechtlich geschützt ist (was nicht angemerkt sein muss), kann man als Urheber eine Rechnung stellen, üblicherweise in mehrfacher Höhe des Standardtarifs. Dazu gibt es Präzendenzfälle. Das habe ich schon erfolgreich gemacht, allerdings nur bei kommerzieller Verwertung. Das Ganze ist ein furchtbar kompliziertes und unscharfes Thema. |
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01-09-2013, 01:40 PM | #33 |
Wizard
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Ich kenne mich mit diesen rechtlichen Dingen nicht aus, und deswegen würde mich folgendes noch interessieren: Kann ich (theoretisch und beispielsweise) den Text eines originalen, DRM-freien Reclam-Ebook-Textes nehmen, die Seitenzählung entfernen, den gemeinfreien Rohtext in mein eigenes Buch kopieren und dazuschreiben: Quelle Reclam Verlag?
Das klingt für mich nämlich etwas seltsam. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das funktionieren würde. Der Verlag hat den Text ja korrekturgelesen (also irgendwie redaktionell betreut) und an die aktuelle Rechtscheibung angepasst. Damit ist ja auch Arbeit verbunden, und zwar sogar ziemlich viel Arbeit. Ich frage das nur aus Interesse, denn wenn wir irgendwann wirklich einmal ein Mobileread-Impressum hätten, dann würde ich es gut finden, wenn im Buch neben der Buchquelle (1. Auflage 1879) auch die Digitale Quelle (Selbst eingescannt, Zeno.Org, Gutenberg.Org..) benannt werden könnte. Einfach nur um Fehlerfortpflanzungsmechanismen zu vermeiden. Denn die Erfahrung zeigt, dass selbst beim Copy & Paste durchaus Fehler vorkommen können. Allerdings würde die Benennung der Digitalen Quelle vermutlich bisweilen problematisch sein können.. Deswegen die Frage. Last edited by medard; 01-09-2013 at 02:06 PM. |
01-09-2013, 03:11 PM | #34 | |
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Private eBooks werden freilich nie den Status eines Reclam-eBooks erreichen, solange dieses Markenzeichen auch für editorische Zuverlässigkeit und damit Zitierfähigkeit geradesteht (wobei wir damit fast schon wieder beim Thema wären ...). |
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01-09-2013, 03:40 PM | #35 |
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Der Unterschied ist, dass darin kein Scannfehler ist und man es überhaupt nicht scannen muss. Und das ist ein sehr grosser Unterschied.
Es gäbe theoretisch schon Möglichkeiten, ein Ruleset zu entwickeln, um nach Qualitätsprüfungen einem Mobileread-Ebook einen Spezialstatus zu geben. Aber soweit möchte ich gar nicht gehen. Wenn ein Mobileread-Ebook aber künftig Wikisource als Digitale Quelle im Impressum stehen hat, dann besteht da ja kein grosser Unterschied zu Reclam - ausser dem Umstand, dass es eben eine 1:1 Umsetzung des Originalbuchs ist. Die Methode ist anders, aber die Textsicherheit ist dennoch da. Wikisource ist zitierfähig.. Die Reclam-Ebooks haben leider weder Anmerkungsapparat noch Nachwort wie bei den Printheftchen, zumeindest meine hatten das jetzt nicht. Das ist nur der Text mit der Seitenzählung, und dann spekulieren sie so ein bisschen darauf, dass man sich dann auch noch das Interpretationsheftchen dazukauft (was man dann auch zumeist tut, da die ganz gut sind). |
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01-10-2013, 04:10 AM | #36 |
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Komplett off topic: Versucht doch mal zvdd.de als digitale Source. Dort gibt es ein Füllhorn schon gescannter urheberrechtsfreier Texte.
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01-10-2013, 04:34 PM | #37 |
Groupie
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Wenn Texte gemeinfrei sind, ist es egal, ob man sie aus einer Druckausgabe scannt oder aus einem E-Book kopiert. Allein durch Korrektulesen oder Anpassen an die neue Rechtschreibung ensteht kein neues Schutzrecht.
Einen gewissen Schutz kann der HTML-Code genießen. Man sollte sich also darauf beschränken, alleine den Text zu übernehmen (einschließlich allgemeiner Auszeichnungen wie kursiv usw.). Ein eher seltener Fall ist zu berücksichtigen: Wenn ein Verlag einen historischen Originaltext erstmals veröffentlicht oder durch Quellenarbeit rekonstruiert hat, kann diese Leistung einen eigenen Schutz genießen. Diese Leistung wird aber in der Regel deutlich vermittelt. Ein "© Soundso Verlag" sollte einen nicht schrecken, wenn man weiß, was man tut. Dinge wie Vorwort, Anmerkungen, Anhang usw. sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. gutenberg.spiegel.de ist übrigens berüchtigt dafür, durch Schutzrechtsberühmung eine kommerzielle Weiternutzung seiner gemeinfreien Texte unterbinden zu wollen. Sie scheinen da irgendwelche Marker im Text zu verstecken. Gerichtsfest dürfte das nicht sein, aber es hat leider noch keiner versucht. Man muss sich über eines klar sein, ob als Verlag oder als wackerer Mobileread-E-Book-Bastler: Ein gemeinfreier Text ist und bleibt gemeinfrei. Das ist auch gut so. Eine simple Zurichtung des Textes, auch wenn sie viel Arbeit macht, genießt keinen rechtlichen Schutz. Das mag persönlich manchmal ärgerlich sein, doch es wäre schlimm, wenn man dadurch freie Texte wieder einhegen könnte. Goethe in neuer Rechtschreibung? Da haben wir jetzt 70 Jahre die rechte dran! |
01-11-2013, 09:03 AM | #38 |
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Während der Hibernation im himmlischen Reich ist alles so ruhig, friedlich aber verhängnisvoll. Wann kommt das Frühlingserwachen?
Last edited by Spinnenmonat; 01-11-2013 at 09:09 AM. |
01-11-2013, 09:32 AM | #39 | |
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"Schau doch mal in deine gesammelten Werke (die noch der eBook-Fassung harren), du himmlischer Protokollant. Wer soll um die Gezeiten des ewigen Zyklus im himmlischen Reich wissen, wenn nicht du?" |
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01-11-2013, 11:31 AM | #40 |
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Ich entschuldige mich für die verspätete Rückmeldung - ich war in den letzten Tagen mit wichtigen freiheitsphilosophischen Detailfragen beschäftigt. Ich versinke dann immer ein bisschen in der Kontemplation..
Nun also meine Vorschläge zu der Frage, was man alles in ein Impressum packen könnte. Das Impressum ist eine einzelne, gesonderte Seite. In der Regel steht sie hinter dem Titelblatt, sie kann aber auch als Beiblatt ganz am Schluss eines Buchs stehen. Dies bietet sich vor allen Dingen dann an, wenn man sein Ebook als "Remake" eines historischen Buchs gestalten möchte. Das Impressum ist ein Vertrag mit dem Leser. Denn für die Leser werden die Bücher gemacht. Das Impressum enthält daher gebündelt alle Informationen, die ein Leser benötigt um sich ein schnelles Urteil über das konkret vorliegende Buch zu bilden. Unter Umständen wichtige Informationen sind: - Autor, Titel - Übersetzer - Nutzername des Buchgestalters - Datum (Jahr, Monat) - Verweis auf Mobileread bzw. die Patricia Clark Gedächtnis Bibliothek - Versionsnummer der Datei - Buchquelle (Von welchem real existierenden Buch ist das ein 1:1 Abbild?) - Digitale Quelle (Von woher wurde der Text copy&pasted, bei Wikisource auch Datum der Textfassung, bei Eigenscann und Eigenredaktion kann dies angegeben werden.) - Informationen zur Umschlagillustration - Frei gestalteter Infotext Beim Infotext kann stehen: Epub ist ein offener Standard für Texte. Die aktuelle und garantiert unbearbeitete Originaldatei finden Sie in der Patricia Clark Gedächtnis Bibliothek auf mobileread.com Oder: Die Rechtschreibung und Zeichensetzung des Originalwerks wurde gewahrt. Oder: Die Rechtschreibung und Zeichensetzung der Digitalen Quelle wurde gründlich geprüft aber kann dennoch fehlerhaft sein. Ich würde mich um Rückmeldung freuen um die Textqualität weiterhin zu verbessern: knuddelhasi[ät]gmx.de Es ist wichtig im Blick zu behalten dass Buchdateien klassischer Texte auch noch in zehn Jahren irgendwo auftauchen können. Deswegen ist es gut im Impressum zentral alle Informationen zu sammeln, die ein Leser eben benötigt wenn er schnell eine Datei bewerten muss. Wenn man keine Lust hat, die Digitale Quelle anzugeben, dann ist das Ebook recht wertlos, auch wenn es ein 100%-ig exakter Text sein sollte. Man kann von einem Leser nicht erwarten, dass er jedes Buch eine Stunde lang prüft - das habe ich jetzt ein Jahr lang gemacht, und das mache ich nicht mehr. Ich schmeisse das Buch dann einfach in den Müll. Mehr zur Geschichte des Impressums und zu den Herausforderungen eines Impressums aus buchkünstlerischer Sicht findet man auf Wikipedia. Ich hoffe ihr findet ein paar Fehler in meinen Vorschlägen und wir können das noch ein bisschen diskutieren. Last edited by medard; 01-11-2013 at 12:00 PM. Reason: Ergänzung Umschlagillustration |
01-11-2013, 12:32 PM | #41 |
Berti
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Adobe - PDF
Um mal das Buchmacherthema aus dem anderen Faden aufzugreifen, manchmal sind vermeintliche Fehler in der PDF-Datei eigentlich Fehler der Software.
@Bruce: Falls du den Adobe-Pdf-Reader benutzt, dann verfüttere doch genau das gleiche Buch mal an den frei erhältlichen PDF-Xchange viewer (der bester PDF-Reader, der mir bisher untergekommen ist). Jedenfalls hat Adobe bei meinen Gotthelf-Scans gezickt (XChange nicht) und ist daher sofort deinstalliert worden.... (Die Updatemania von Adobe geht mir auch auf den Senkel) Last edited by mmat1; 01-11-2013 at 04:45 PM. |
01-11-2013, 02:49 PM | #42 |
Guru
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Es hängt davon ab, ob du mir das Geheimnis enthüllst.
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01-11-2013, 03:53 PM | #43 | |
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Aber Danke für den PDF-Xchange viewer-Tip. Guck ich mir gelegentlich an. |
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01-11-2013, 04:48 PM | #44 |
Berti
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01-11-2013, 05:47 PM | #45 | ||
Grand Sorcerer
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Das ist offiziell nur für Altkunden gedacht, lässt sich aber von jedem herunterladen. Die alte Version hat auch den Vorteil, dass Du nach Eingabe der Seriennummer und Herunterladen der Offline-Lizenz nie wieder mit Updates genervt wirst, weil es keine mehr geben wird. Die Pro-Version hat eine integrierte OCR-Funktion und man kann u.a. Seiten löschen, einfügen und beschneiden, was mit kostenlosen Programmen normalerweise nicht oder nicht so gut geht. Die OCR-Funktion funktioniert mit lateinischen Schriften bei guten Vorlagen ziemlich gut und ist auch relativ schnell. |
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