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Old 01-23-2009, 04:03 AM   #1
Flolo
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UrhG und E-Book-Scanning-Dienstleistungs-Tausch

Ich bin kein Anwalt (evtl. liest hier ja ein Experte und kann seine Meinung (keine Rechtsberatung :-) kundtun), aber mir kam folgende Idee:

Ich habe gerade ein E-Bookgeraet gekauft, und der erste Gedanke war: Schoen und gut ich kann jetzt meine neuen Buecher auf dem Ding lesen, aber wie bekomme ich meine alten da rein?
Loesung liegt natuerlich auf der Hand => Einscannen.

Das macht natuerlich einen Heidenaufwand, und man wuerde davon profitieren, wenn man Arbeitsteilung machen kann, darum kam ich auf folgende Idee:

1. Scanne 1 Buch ein + OCR, fuer meinen privaten Gebrauch sollte das wegen UrhG Para. 53 kein Problem sein.
2. Poste auf einer Liste meinen Buchtitel. Wenn nun jemand anfragt, darf ich natuerlich nicht dem das E-Book schicken (klar das waere natuerlich einfach eine Raubkopie).
3. Aber: Wenn derjenige das Buch auch besitzt, darf er nach Para. 53 das einscannen auch jemanden anders machen lassen (unentgeltlich). D.h. wenn mir jemand nachweisst, dass er das Buch auch besitzt (z.B. ein Foto von ihm, auf dem er das Buch haelt (und er nicht in einer Buchhandlung ist ;-)), dann duerfte ich dass.

Wenn man jetzt natuerlich die last gleichmaessig verteilen will (und es keine Scannerschmarotzer gibt), muesste man ein Ticketsystem o.ae. einfuehren (damit waeren dann auch groessere Dienstleistungstauschketten moeglich, oder aber auch Bonusscans bei sonstiger aktiver Teilnahme).

Meine Fragen:
1. Irgendein Denkfehler oder Fallstricke?
2. Jemand Lust bei soetwas mitzumachen?
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Old 01-23-2009, 05:03 AM   #2
Pulp
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Das Problem ist, daß soweit ich weiß, daß das einscannen nur von seinem Buch erfolgen darf. D.h. wenn du das übernimmst mußt du dir sein Buch schicken lassen und das für ihn ein 2tes mal einscannen - sobald du eine Kopie von deinem Buch machst ist es schon wieder illegal...
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Advert
Old 01-26-2009, 05:43 AM   #3
-Thomas-
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Sehr interessante Idee, gefällt mir. Zwei Gedanken dazu:

1. Im §53 geht es ja um die Vervielfältigung eines Werkes. Man muss sich hier fragen, was denn das Werk überhaupt ist. Wenn man als "Werk" das geschriebene Wort, die gestalteten Charaktere, also den Inhalt des Buches allgemein sieht, wäre das Werk unabhängig vom Träger (Buch), und man dürfte daher auch ein anderes Exemplar einscannen. Wenn als Werk jedoch das Buch selbst angesehen wird, also die Zusammenstellung mehrerer bedruckter Papierseiten, dürfte man nur das eigene Exemplar einscannen. Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber ich tendiere zum ersteren: Wenn man ein eingescanntes und ge-OCR-tes Buch in eine Tauschbörse stellt, stellt man ja auch den Inhalt rein, und der ist urheberrechtlich geschützt. Wie die Papierseiten aussehen, ist dann ja egal --> dürfte kein Problem darstellen

2. Man muss hier aber auch unterscheiden, welche Nutzungsrechte ich an dem Buch habe. Beim Kauf in der Buchhandlung überlässt der Händler mir ein Exemplar des Werks im Rahmen eines Kaufvertrags, d.h. das Exemplar ist in meinem Besitz und darf insbesondere uneingeschränkt genutzt werden (zum Lesen etwa). Sobald ich dann mit dem Inhalt etwas anstellen möchte, tangiere ich das UrhG, da ich am Inhalt kein uneingeschränktes Nutzungsrecht habe. Das ist soweit kein Problem, da ich mich mit den meisten Dingen ja im Rahmen des §53 bewege. D.h. sollte ich Dir nachweisen können, dass ich ein Exemplar besitze, d.h. dass ich ein uneingeschränktes Nutzungsrecht des Exemplars habe, dürftest Du als Dritter auch eine Kopie für mich anfertigen. Ein alleiniges Foto mit mir und dem Buch reicht aber nicht aus, da es nicht bestätigt, dass ich dieses Recht auch habe. Ich könnte ja etwa ein Buch aus der Bücherei ausgeliehen haben, bei dem mir die Bücherei überlicherweise nur ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht überlässt.

Wahrscheinlich ist das rechtlicher Mist, was hier steht Man sollte den Sachverhalt aber vorher auf jeden Fall von einem Anwalt checken lassen, um auf der sicheren Seite zu sein.
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Old 02-20-2009, 04:44 PM   #4
thomasmorus
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Zu Aufwendig --

Einfachere Methode:

Einfach im Netz nach einer Kopie suchen, runterladen und mit Calibre verarbeiten!

Da ich das Buch ja besitze ist auch das Runterladen erlaubt (Kopie für privaten gebrauch), sollte allerdings aufpassen es nicht auch wieder hochzuladen wenn ich auf der 1000% rechlich sicheren Seite sein will!

Wie weit das Angebot heir für deutschsprachige Bücher besteht weiss ich nicht, englisch ist absolut kein Problem!

Grüße
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Old 02-20-2009, 09:15 PM   #5
-Thomas-
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Originally Posted by thomasmorus View Post
Da ich das Buch ja besitze ist auch das Runterladen erlaubt (Kopie für privaten gebrauch)
Nein. Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch sind nur erlaubt, wenn die Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden ist. Das ist bei den meisten eBooks aber der Fall. Daher ist auch der Download von eBooks, die man in Print-Form besitzt, in Deutschland nicht erlaubt.
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Advert
Old 02-21-2009, 05:31 PM   #6
thomasmorus
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Originally Posted by -Thomas- View Post
Nein. Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch sind nur erlaubt, wenn die Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden ist. Das ist bei den meisten eBooks aber der Fall. Daher ist auch der Download von eBooks, die man in Print-Form besitzt, in Deutschland nicht erlaubt.
Das ist Korrekt wenn du das orignal nicht selbst besitzt!
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Old 02-21-2009, 05:34 PM   #7
netseeker
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Originally Posted by thomasmorus View Post
Das ist Korrekt wenn du das orignal nicht selbst besitzt!
Das Original ist in dem Fall nicht auf das "Buch" sondern auf das Exemplar, welches für den Scan verwendet wurde, bezogen. Du besitzt also nicht das Original, welches verfielfältigt wurde - es sei denn Du hast den Scan selbst vorgenommen.
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Old 02-21-2009, 06:13 PM   #8
-Thomas-
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Originally Posted by thomasmorus View Post
Das ist Korrekt wenn du das orignal nicht selbst besitzt!
Ob du's besitzt ist in dem Fall egal. Es geht darum, dass die Vorlage offensichtlich rechtswidrig erstellt wurde, da sie ohne Einverständnis des Rechteinhabers einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Und eine Kopie von einer so erstellten Vorlage zu machen, ist nicht rechtens, Privatkopie hin oder her.
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Old 03-19-2009, 11:43 AM   #9
pumuckl-online
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Ich habe mich bezüglich Hörbücher recht lange mit dem Urheberrecht und der Praxis auseinander gesetzt. Meiner Meinung nach ist das Eigentum irrelevant für die sogenannte Privatkopie. Es spielt also keine Rolle, ob ich mir ein Hörbuch-Original in der Bücherei ausleihe oder von einem Freund borge. Ich darf es kopieren.
Ich darf auch eine Kopie kopieren, wenn die Kopie von einem Original erstellt wurde. Also wenn der Freund das Hörbuch ausgeliehen und sich eine Kopie erstellt hat, darf er mir seine Kopie weiterreichen und ich darf mir davon eine Kopie machen. Auch von meiner Kopie darf sich ein Freund eine Kopie erstellen usw.
Die Kopie darf auch ein Dritter erstellen, dieser Dritte darf auch der Freund sein.
Hierbei ist aber zu beachten, dass nicht jeder als Freund zählt, den man kennt. Man muss mit dieser Person besonders verbunden sein. Ein regelmässiger Chatpartner würde nicht dazu zählen.
Manche gehen sogar soweit, dass der Download eines Hörbuches aus dem Internet nicht illegal sei. Denn für den Downloader ist nicht ersichtlich, ob die Kopie (die er downloaded) von einer offensichtlich rechtswidrigen Vorlage erstellt wurde. Der Uploader dagegen handelt aber auf jeden Fall illegal, da er seine Kopie nicht anbieten darf.

Inwieweit sich das auf gedruckte Bücher und Scans übertragen lässt, kann ich nicht beurteilen.

Mein Post ist keine Rechtsberatung und ich bin auch kein Anwalt. Ich schreibe hier nur meine Meinung nieder.

Grüße

pumuckl-online
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Old 03-19-2009, 01:19 PM   #10
gromit62
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Bin auch kein Rechtsberater !

Zitat: "Die Kopie darf auch ein Dritter erstellen, dieser Dritte darf auch der Freund sein."

Hmm. Ich glaube hier solltest Du das Wort "darf" gegen "muß" tauschen.

Zitat: "Inwieweit sich das auf gedruckte Bücher und Scans übertragen lässt, kann ich nicht beurteilen."

Wenn noch Copyright-Hinweise enthalten sind, ist die Sache ja wohl klar.

Sonst bin ich weitgehend Deiner Meinung. Besonders hervorzuheben ist der Umstand, daß ein frei zum Download angebotenes Werk tatsächlich legal heruntergeladen werden kann, wenn nicht erkennbar ist, daß hierbei die Rechte eines Dritten gefährdet werden. (Das ist meist die Regel)
Strafbar macht sich allerdings dejenige, der geschützte Werke zum Download anbietet. Also z.B. in Tauschbörsen.
Besonders findige Anbieter laden sich ihre Privatkopien ins Netz (z.B. mit eigenem FTP-Server) und "vergessen" den Zugang zu schützen.
Eine sehr schwierig zu beurteilende Situation. Immerhin kann man mit Google-Hacks sehr gut solche FTP-Server finden und sich die Inhalte ziehen.
Der Downloader hat dabei wenig zu fürchten. Mir ist jedoch nicht klar, was den Uploader erwartet? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !

Na-ja. Jedenfalls stehen eine Menge Daten ungeschützt im Netz.
Wer suchet, der findet!

Last edited by gromit62; 03-19-2009 at 01:22 PM.
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Old 03-20-2009, 04:21 AM   #11
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Originally Posted by gromit62 View Post
Hmm. Ich glaube hier solltest Du das Wort "darf" gegen "muß" tauschen.
Das möchte ich bezweifeln. Ich darf selbst die Kopie herstellen, ein Dritter darf für mich die Kopie herstellen und der Freund darf die Kopie herstellen.

Quote:
Originally Posted by gromit62 View Post
Wenn noch Copyright-Hinweise enthalten sind, ist die Sache ja wohl klar.
Was hat ein Copyright-Hinweis für eine rechtliche Bedeutung in Bezug auf die Privatkopie? Im Urheberrecht habe ich diesen Begriff noch nicht entdeckt.

Quote:
Originally Posted by gromit62 View Post
Besonders hervorzuheben ist der Umstand, daß ein frei zum Download angebotenes Werk tatsächlich legal heruntergeladen werden kann, wenn nicht erkennbar ist, daß hierbei die Rechte eines Dritten gefährdet werden.
Sorry, wenn ich auch hier widerspreche. Der Blick geht an dieser Stelle nicht auf die Rechte Dritter.
1. Stelle Dir eine Strasse vor, die Du entlang gehst. Plötzlich steht da ein Stand mit aktuellen CDs Deiner Lieblingsband. Ein Schild weist darauf hin, dass diese CDs verschenkt werden. Weit und Breit kein Mensch in der Nähe.
2. Du bist im Internet und siehst ein Album Deiner Lieblingsband zum freien Download angeboten.

Meiner Meinung nach sind beide Fälle ähnlich. Beide Male hast Du fast keine Chance zu erkennen, ob Du Dich rechtlich richtig verhälst, wenn Du Dich einfach bedienst. Aus diesem Grunde scheint hier der Gesetzgeber pro Nutzer und gegen Urheber zu entscheiden.

Natürlich ist uns allen klar, dass ...

Quote:
Originally Posted by gromit62 View Post
Strafbar macht sich allerdings dejenige, der geschützte Werke zum Download anbietet. Also z.B. in Tauschbörsen.
Also auch der derjenige, der sich sein Content aus Tauschbörsen besorgt. Oder gibt es inzwischen Programme, bei denen man das automatische Anbieten verhindern kann?

Quote:
Originally Posted by gromit62 View Post
Besonders findige Anbieter laden sich ihre Privatkopien ins Netz (z.B. mit eigenem FTP-Server) und "vergessen" den Zugang zu schützen.
Ein offener FTP-Server würde ich rechtlich mit einer offenen Website gleichsetzen.

Quote:
Originally Posted by gromit62 View Post
Mir ist jedoch nicht klar, was den Uploader erwartet? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !
Nun, das kommt auf den Content an. Bei Musik gilt da so eine Grenze bei 1000 bis 2000 Titel (kommt auf das Bundesland an). Wer darunter bleibt, hat zumindest von der Staatsanwaltschaft nicht zu fürchten. Auch der Content-Industrie macht man es schwerer. Bei Privat und einfach gelagerten Fällen gibt es jetzt humane Höchstgrenzen.

Was mich allerdings interessiert, ist folgendes: Stelle Dir ein geschützter FTP-Server mit 100.000 MP3 Dateien vor. 4 Deiner besten Freunde haben darauf Zugriff. Aus dieser Sicht verhälst Du Dich rechtlich einwandfrei. Aber welcher Richter glaubt einem bei dieser Menge noch?

Grüße

pumuckl-online
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Old 03-20-2009, 03:41 PM   #12
gromit62
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Hallo pumuckel-online,

Bei einem Musikstück wird es in der Regel nicht erkennbar, ob ein rechtefreies Werk vorliegt. Da muß schon ein DRM-Mechanismus wirken. Ich habe jedenfalls noch keine Ansage zum Musikstück mit dem Verweis auf ein copyright gehört. Wenn nun jemand ein DRM entfernt um das Musikstück zu verbreiten, läßt sich nicht mehr erkennen, ob ein geschütztes Werk vorliegt. Es ist sozusagen erkennbar frei.

Wie ist es bei einem gescanntem Buch ? Erst wenn hier der Copyright-Vermerk entfernt wird, kann man nicht mehr erkennen das ein geschütztes Werk vorliegt.

Der Unterschied zwischen beiden Fällen besteht darin, daß ein Dritter von einem DRM geschützen Musikstück keinen Nutzen ziehen kann. Es sei denn er entfernt das DRM selbst, was strafbar sein kann. (Umgehung eines Kopierschutzes). Ein Buch kann jedoch auch mit Copyright-Vermerk vervielfältigt und von dritten genutzt werden. Solange jedoch der Copyright-Vermerk erkennbar ist, dürfte erkennbar sein, daß eine Verbreitung durch Vervielfältigung (im Gegensatz zur Ausleihe) nicht genehmigt ist.
Besonders über den Freundeskreis hinaus ist die Verbreitung bestimmt nicht erlaubt.


Also ich benutzte Tauschbörsen aus vorgenannten Gründen nicht. Aber ich finde eine Menge zum Download auf z.B. offenen FTP-Servern. Hierbei muß ich selbst nichts zum Upload bereitstellen.

Übrigens: Auch wenn die Strafverfolger erst bei größeren Mengen aktiv werden, ändert das nichts an der Unrechtmäßigkeit solcher Aktivitäten.
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Old 03-23-2009, 04:42 AM   #13
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Originally Posted by gromit62 View Post
Bei einem Musikstück wird es in der Regel nicht erkennbar, ob ein rechtefreies Werk vorliegt. Da muß schon ein DRM-Mechanismus wirken. Ich habe jedenfalls noch keine Ansage zum Musikstück mit dem Verweis auf ein copyright gehört. Wenn nun jemand ein DRM entfernt um das Musikstück zu verbreiten, läßt sich nicht mehr erkennen, ob ein geschütztes Werk vorliegt. Es ist sozusagen erkennbar frei.
Nein, ist es nicht. Es unterliegt nach wie vor dem Urheberrecht.

Ein Werk bleibt ein Werk, egal ob Original, es kopiert wurde, der Kopierschutz entfernt, gekennzeichnet mit 'copyright' oder keine Kennzeichnung hat. Es unterliegt immer dem Urheberrecht.

Vielleicht ein kurzes Beispiel:

Der Himmel ist blau,
ich sauf mich jetzt blau.
copyright by pumuckl-online

Ist das jetzt Urheberrechtlich geschützt? Nein, ist es nicht. Weil es kein Werk im Urheberrechtlichen Sinne ist (trotz copyright).

Meine 50-seitige Lebensgeschichte ohne copyright-Vermerk ist selbstverständlich ein Werk im Urheberrechtlichen Sinne und ist dann entsprechend geschützt (trotz fehlendem copyright).

Quote:
Originally Posted by gromit62 View Post
Wie ist es bei einem gescanntem Buch ? Erst wenn hier der Copyright-Vermerk entfernt wird, kann man nicht mehr erkennen das ein geschütztes Werk vorliegt.
Ob ein Werk im Urheberrechtlichen Sinne vorliegt, entscheidet im Zweifelsfall der Richter.

Quote:
Originally Posted by gromit62 View Post
Der Unterschied zwischen beiden Fällen besteht darin, daß ein Dritter von einem DRM geschützen Musikstück keinen Nutzen ziehen kann. Es sei denn er entfernt das DRM selbst, was strafbar sein kann. (Umgehung eines Kopierschutzes)
Prinzipell besteht das Recht auf Privatkopie. Auch bei DRM geschüztem Material. Man darf nur nicht den Kopierschutz umgehen. Aber selbstverständlich darf man ein DRM-ebook drucken (falls möglich) und wieder einscannen; eine DRM-MP3 problemlos analog kopieren.

Quote:
Originally Posted by gromit62 View Post
Ein Buch kann jedoch auch mit Copyright-Vermerk vervielfältigt und von dritten genutzt werden. Solange jedoch der Copyright-Vermerk erkennbar ist, dürfte erkennbar sein, daß eine Verbreitung durch Vervielfältigung (im Gegensatz zur Ausleihe) nicht genehmigt ist.
Nein, weil die Privatkopie im Urheberrecht verankert ist. Dafür zahlen wir alle zum Ausgleich die GEMA-Gebühren.

Quote:
Originally Posted by gromit62 View Post
Besonders über den Freundeskreis hinaus ist die Verbreitung bestimmt nicht erlaubt.
Über den engsten Freundeskreis hinaus ist jede Kopie unzulässig.

Quote:
Originally Posted by gromit62 View Post
Also ich benutzte Tauschbörsen aus vorgenannten Gründen nicht. Aber ich finde eine Menge zum Download auf z.B. offenen FTP-Servern.
Von Tauschbörsen kann ich auch allen nur abraten.

Quote:
Originally Posted by gromit62 View Post
Übrigens: Auch wenn die Strafverfolger erst bei größeren Mengen aktiv werden, ändert das nichts an der Unrechtmäßigkeit solcher Aktivitäten.
Ich gebe zu, dass 'von der Staatsanwaltschaft nicht zu fürchten' nicht ganz deutlich war.

Nochmal kurz zu Copyright: Copyright bei Texten, Bildern, Musik ist nichts anderes als bei Software die sogenannten EULAs -> Überflüssig. Bücher, Bilder, Musik und Software die ich im gewöhnlichen Handel (nicht vom Hersteller) erwerbe, unterliegt dem Urheberrecht bezüglich Vervielfältigung und Rechte. Keinem Copyright und keiner EULA.

Grüße
pumuckl-online

PS: Leider bei rechtlichen Dingen notwendig: Ich bin kein Anwalt und oben steht nur meine Meinung. Bitte beachten, dass ich nur zum Thema 'private Nutzung' von urheberrechtlich geschützen Werken schreibe.
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Old 03-23-2009, 10:09 AM   #14
gromit62
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Hallo pumuckl-online,

da müssen wir wohl doch mal ein paar Haare spalten. ;-)

Ich sprach nicht von der Privatkopie sondern von der Verbreitung, d.h einem großen Leserkreis zugänglich machen.

Natürlich hast Du recht, daß ein Werk auch ohne den Copyright-Vermerk geschützt sein kann. Dieser Vermerk mach es uns jedoch einfacher ein geschütztes Werk zu erkennen.
Zudem bleibt hierbei die Möglichkeit, eine Privatkopie einfach herzustellen.
Auch digitale Wasserzeichen sind nützlich. Beim DRM-Schutz ist das nicht mehr so einfach. Zumindest gibt es Probleme den Inhalt vom Gerät zu trennen. Was ist denn z.B. wenn Du Deine Bücher behalten willst, aber Dein ebook-Reader soll veräußert werden. Da kannst Du nur alles runterlöschen und darauf vertrauen, daß man Dir die Registrierung Deiner Bücher auf ein neues Gerät zuläßt. Das ist aber eventuell eine aufwendige Kiste wenn:
- Du viele unterschiedliche Quellen hast,
- der Lieferant nicht mehr da ist,
- das Registrierungssystem wechselt,
- man Deine Daten verloren oder gelöscht hat.
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Old 03-23-2009, 11:02 AM   #15
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Quote:
Originally Posted by gromit62 View Post
da müssen wir wohl doch mal ein paar Haare spalten. ;-)
OK, dann fange ich mal damit an...

Quote:
Originally Posted by gromit62 View Post
Ich sprach nicht von der Privatkopie sondern von der Verbreitung, d.h einem großen Leserkreis zugänglich machen.
Das kannst Du knicken. Die Verbreitung ausserhalb dem engen Freundeskreis ist prinzipell verboten, ausser der Rechteinhaber hat dies explizit erlaubt. Damit wäre diese Diskussion schon vorbei.

Aus diesem Grunde sprach ich von der Privatkopie: Die einzige Möglichkeit für uns Bürger, kostenlos oder preiswert an Werke zu kommen, die wir uns sonst vielleicht nicht leisten können.

Quote:
Originally Posted by gromit62 View Post
Natürlich hast Du recht, daß ein Werk auch ohne den Copyright-Vermerk geschützt sein kann.
Nicht kann, ein Werk im urheberrechtlichen Sinn ist immer geschützt. Ein Werk, das keins ist, kann auch nicht durch ein Copyright geschützt werden.

Quote:
Originally Posted by gromit62 View Post
Dieser Vermerk mach es uns jedoch einfacher ein geschütztes Werk zu erkennen.
Wikipedia erklärt es meiner Meinung nach Recht gut:

-Urheberrecht-
"Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen (für das deutsche Recht: § 2 Abs. 2 UrhG), insbesondere Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, zum Beispiel Kompositionen, Gemälde, Skulpturen, Texte, Theaterinszenierungen, Fotografien, Filme, Rundfunksendungen, Musik- und Tonaufnahmen sowie Computerprogramme. Ein urheberrechtlicher Schutz entsteht für ein Werk, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene Schöpfungshöhe aufweist, also vereinfacht ausgedrückt kreativ genug ist beziehungsweise in dem Werk die Individualität des Schöpfers zum Ausdruck kommt."

-Copyright-
"Im deutschen Recht entstehen Urheberrechte automatisch mit der Schaffung eines Werks. Ein Copyright-Vermerk ist nicht erforderlich. Der Hauptzweck des Vermerks liegt in der Übermittlung der Aussage, dass jemand Urheberrechte für sich oder andere reklamiert. Der Vermerk selbst führt jedoch nicht zum Bestehen von Urheberrechten. Ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, bestimmt sich allein nach dem Gesetz. Dazu ist zum Beispiel eine ausreichende Schöpfungshöhe notwendig."

Quote:
Originally Posted by gromit62 View Post
Zudem bleibt hierbei die Möglichkeit, eine Privatkopie einfach herzustellen.
Auch digitale Wasserzeichen sind nützlich. Beim DRM-Schutz ist das nicht mehr so einfach. Zumindest gibt es Probleme den Inhalt vom Gerät zu trennen. Was ist denn z.B. wenn Du Deine Bücher behalten willst, aber Dein ebook-Reader soll veräußert werden. Da kannst Du nur alles runterlöschen und darauf vertrauen, daß man Dir die Registrierung Deiner Bücher auf ein neues Gerät zuläßt. Das ist aber eventuell eine aufwendige Kiste wenn:
- Du viele unterschiedliche Quellen hast,
- der Lieferant nicht mehr da ist,
- das Registrierungssystem wechselt,
- man Deine Daten verloren oder gelöscht hat.
Es gibt eigentlich nur 2 Fragen...

1. Was darf ich?

Antwort: Alles was im Urheberrecht steht!

2. Wie mache ich es?

Antwort: Egal, nur darf ich nicht gegen Frage 1 verstossen

Grüße
pumuckl-online
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