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Old 06-05-2010, 05:55 PM   #1
NASCARaddicted
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2 Fragen wegen Urheberrecht

Hallo

Ich hätte mal 2 Fragen wegen dem deutschen Urheberrecht. Ich hoffe nur, ich löse damit jetzt keine riesige Diskussion aus:

1. Hier im deutschen Forum gibt es ja diesen Guide zur ebook Erstellung. Da heißt es: Literarische Werke werden 70 Jahre nach dem Tod ihres Autors (abgekürzt p.m.a. post mortem auctoris) gemeinfrei.

Weiter heißt es: Bei Übersetzungen wird die "Life plus 70" Regel auf den Übersetzer angewandt, da eine Übersetzung als eigene schöpferische Leistung betrachtet wird. Das heißt, der Übersetzer muss 70 Jahre lang tot sein, bevor seine Übersetzung in Deutschland gemeinfrei ist.

Gibt es diese Regel nur in Deutschland ? Und wie ist das bei MobilRead, die ihren Server ja soweit ich weiß in Kanada haben (zumindest zeigt mir Firefox das so an) ? Ich hab gerade folgenden Fall: Ich hab ein Buch von Alfred Assolant gefunden, das ich gerne einscannen würde. Assolant ist bereits 1886 gestorben. Das Buch wurde von Bernhard Thieme übersetzt, und soweit ich das mit Google erkennen kann ist der Mann erst 1943 geboren worden und lebt auch heute noch. Das würde ja heißen, selbst wenn er jetzt sterben würde, würde es bis 2080 dauern, bis die deutsche Version gemeinfrei wäre, obwohl das Original in Deutschland schon seit 1956 gemeinfrei ist ? (aber wie gesagt ich will hier keine Diskussion starten, einfach nur mal nachfragen wie das bei MR und im Ausland gehandelt wird).

Und meine 2. Frage:
Wie bereits oben erwähnt: ... da eine Übersetzung als eigene schöpferische Leistung betrachtet wird.
Nun, mal angenommen, ein fremdsprachiger Autor schreibt 1938 ein Buch. 1939 wird es ins deutsche übersetzt. Der Übersetzter stirbt noch im gleichen Jahr und ist also seit über 70 Jahren tot. Der Autor selbst stirbt aber erst 1950, oder vielleicht lebt er sogar noch immer.
Wie ist dann das Urheberrecht, da die Übersetzung ja eine eigene schöpferische Leistung ist ?
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Old 06-05-2010, 06:44 PM   #2
Josch91
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1. Hier im deutschen Forum gibt es ja diesen Guide zur ebook Erstellung. Da heißt es: Literarische Werke werden 70 Jahre nach dem Tod ihres Autors (abgekürzt p.m.a. post mortem auctoris) gemeinfrei.

Weiter heißt es: Bei Übersetzungen wird die "Life plus 70" Regel auf den Übersetzer angewandt, da eine Übersetzung als eigene schöpferische Leistung betrachtet wird. Das heißt, der Übersetzer muss 70 Jahre lang tot sein, bevor seine Übersetzung in Deutschland gemeinfrei ist.

Gibt es diese Regel nur in Deutschland ? Und wie ist das bei MobilRead, die ihren Server ja soweit ich weiß in Kanada haben (zumindest zeigt mir Firefox das so an) ? Ich hab gerade folgenden Fall: Ich hab ein Buch von Alfred Assolant gefunden, das ich gerne einscannen würde. Assolant ist bereits 1886 gestorben. Das Buch wurde von Bernhard Thieme übersetzt, und soweit ich das mit Google erkennen kann ist der Mann erst 1943 geboren worden und lebt auch heute noch. Das würde ja heißen, selbst wenn er jetzt sterben würde, würde es bis 2080 dauern, bis die deutsche Version gemeinfrei wäre, obwohl das Original in Deutschland schon seit 1956 gemeinfrei ist ? (aber wie gesagt ich will hier keine Diskussion starten, einfach nur mal nachfragen wie das bei MR und im Ausland gehandelt wird).
Die Regel gibt es wohl fast auf der ganzen Welt, aber die Jahresanzahl die vergehen muss kann unterschiedlich sein. So reicht es beispielsweise in Kanada, wo die MobileRead-Server stehen, wenn 50 Jahre vergangen sind. Dies ist für deutsche Bürger jedoch unrelevant, da für einen immer die Regel des Landes gilt wo man sich gerade aufhält. Willst Du etwas bei MobileRead hochladen, gelten also auf Grund Deines Aufenthaltsortes, die 70 Jahre des deutschen Urheberrechtes (wie das ganze aussieht wenn Du in Kanada Urlaub machst und es dann hier hochlädst, ist wahrscheinlich wieder eine andere Sache ).

Quote:
Und meine 2. Frage:
Wie bereits oben erwähnt: ... da eine Übersetzung als eigene schöpferische Leistung betrachtet wird.
Nun, mal angenommen, ein fremdsprachiger Autor schreibt 1938 ein Buch. 1939 wird es ins deutsche übersetzt. Der Übersetzter stirbt noch im gleichen Jahr und ist also seit über 70 Jahren tot. Der Autor selbst stirbt aber erst 1950, oder vielleicht lebt er sogar noch immer.
Wie ist dann das Urheberrecht, da die Übersetzung ja eine eigene schöpferische Leistung ist ?
Die schöpferische Leistung des Übersetzers liegt jedoch nur in der Übersetzung des Textes. Das Urheberrecht für den Inhalt liegt ja weiterhin beim Verfasser des Werkes. Du müsstest also so lange warten, bis auch nach dem Tod des Verfassers 70 Jahre vergangen sind.


Falls ich hier irgendetwas Falsches geschrieben habe, lasse ich mich gerne korrigieren.

Last edited by Josch91; 06-05-2010 at 06:48 PM.
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Old 06-06-2010, 05:05 AM   #3
K-Thom
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1) Es ist unerheblich, wo andere Urheberrechte gelten. Es gelten die in dem Land, in dem du dich zu dem Zeitpunkt aufhältst, in dem du etwas hoch- oder herunterlädst.

1a) Es steht dir jederzeit frei, das Werk selbst zu übersetzen. Dann gehören dir die Urheberrechte an deiner Übersetzung.

2) In diesem Fall kannst du das als eine Art gemeinschaftlichen Urherrechts sehen, da zwei Personen (Autor und Übersetzer) an der Schaffung des Werks beteiligt sind. Und in diesem Fall gilt ganz klar, dass die 70+ Jahre-Regel greift, sobald der letzte der Beteiligten verstorben ist.

Da ich kein Jurist bin, auch hier: ohne Gewähr. Ansonsten gilt die Faustregel: Kann es Probleme geben, lass die Finger davon. Verlage können sich immer bessere Anwälte leisten als du.

Last edited by K-Thom; 06-06-2010 at 11:27 AM.
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Old 06-06-2010, 10:02 AM   #4
NASCARaddicted
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o.k. danke soweit

Da es hier eh gerade um das Urheberrecht geht noch ne weitere Frage:

Ich hab hier ein Buch von Manfred von Richthofen (gestorben 1918). Ich hab mir überlegt das Buch zu scannen, hab es dann aber bei Gutenberg zum runterladen gefunden. Dabei fiel mir aber auf, daß in meinem gedruckten Buch mehr drin steht.

So ist ein extra Kapitel angehängt, daß sein Bruder Lothar (gestorben 1922) angefügt hat. Aber hier gilt ja auch die 70+ Regel.

Dann gibt es noch ein extra Kapitel mit Berichten zum Tod Manfreds von Richthofen, in denen verschiedene Personen ihr Beileid ausdrücken, wie z.B. von Hindenburg (gest. 1934) oder General von Hoeppner (gest. 1922).
Ebenfalls zu Wort kommt Arthur Roy Brown (dem lange der Abschuß von Richthofen zugeschrieben wurde, gestorben 1944). Und Manfreds Bruder Karl-Bolko (gest. 1971) schrieb ein Vorwort und ein extra Kapitel über die Heimführung des Leichnams.

Also nur um noch mal sicherzugehen: Wenn ich die Kapitel aus meinem Buch zu dem Gutenberg Buch hinzufügen will, dann kann ich nur die Teile von Hindenburg und co einfügen ? Bei dem Teil von A.R. Brown müßte ich noch 4 Jahre warten, bei Karl-Bolko von Richthofen sogar 31, richtig ?
Als Autor ist nur Manfred angegeben, nur beim Vorwort und beim letzten Kapitel wird deutlich hervorgehoben daß es Karl-Bolko geschrieben hat.

Ich glaube in dem Fall wäre es am einfachsten, ich benutze einfach die Gutenberg Datei und ignoriere den Rest aus meinem gedruckten Buch, oder ?
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Old 06-06-2010, 11:30 AM   #5
K-Thom
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Das wäre das Einfachste, ansonsten müsstest du genau so vorgehen wie du es selbst geschrieben hast.

Wenn all die zusätzlichen Beiträge übersichtlich in einem Kapitel sind, dann lassen sie sich ja leicht vom Rest des Buchs trennen.
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Old 06-09-2010, 06:56 AM   #6
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Alternativ könntest Du natürlich auch versuchen, die aktuellen Rechteinhaber der Texte von A. R. Brown und Karl-Balko von Richthofen zu finden und versuchen, Dich mit denen zu einigen. (Wobei ich versuchen würde, nur die Richthofen-Rechteinhaber ausfindig zu machen und lieber die 4 Jahre warte, bis der Text von Brown sowieso in Deutschland gemeinfrei wird).
Dann müßtest Du das aber in Deinem ebook auch irgendwie kenntlich machen, indem Du z.B. eigene Impressumvermerke hinzufügst.
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