02-25-2010, 09:42 AM | #16 | |
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Die rechtswidrige Herstellung kann ich ja als Downloader "in der Regel" nicht prüfen, es sei denn, sie wird so angekündigt, wie sylarx es getan hat. Deshalb hast Du in diesem Fall recht und ich hab ja auch empfindlich auf sylarx Ankündigung reagiert. Nachfolgend schreibe ich "offensichtlich" mal zum besseren Verständnis der Bedeutung getrennt. Üblicherweise wird aber die Rechtswidrigkeit einer im Internet angebotenen Datei nicht "offen" sichtlich. Erst nach einem Download (dann ist die Kopie ja bereits erfolgt) kann die Rechtswidrigkeit nach Ansicht durch Copyright-Vermerke (soweit noch vorhanden) erkannt werden. Man kann nun zwar sagen "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", aber die Kopie ist erfolgt, als die Rechtswidrigkeit noch nicht "offen" sichtlich war. Ganz schön verdreht was ? Also für mich bedeutet das: Wenn mir etwas zum Download ohne deutlichen Hinweis auf Rechtswidrigkeit angeboten wird, schaue ich nicht mehr anderweitig nach, ob ich darf. Ich bleibe unwissend und kann den Inhalt höchstens vermuten. Zwischenbemerkung: Wie oft wird einem doch was ganz anderes untergeschoben ? Also: Ich lade es herunter. Ich bin nicht verpflichtet, mich vor jedem Download über die Legalität der Vorlage anderweitig zu erkundigen. Es ist halt nicht "offen sichtlich", das hier was falsch läuft. Also habe ich mich zwar richtig verhalten, bin nun aber im Besitz einer Kopie, die ich in keinem Fall ungesehen wieder kopieren oder anbieten darf. Ich habe allerdings noch nirgends gesehen, daß das Lesen solch einer Kopie verboten ist, oder das ich verpflichtet bin, diese sofort zu vernichten. Ich muß die Datei ja geradezu untersuchen, denn nur legale Dateien darf ich auch wieder legal verbreiten. |
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02-25-2010, 09:57 AM | #17 | ||
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Auch bei Hehlerware kannst du ja nicht zwingend vor dem Kauf erkennen, dass es sich um gestohlenes Gut handelt. Und trotzdem machst du dich erst einmal (mit)verdächtig. Da hängt's von deinem Vorleben ab, ob man dir einen Vorsatz und eine Mitwisserschaft/Mittäterschaft nachweisen könnte. Zusätzlich hat die Polizei das Recht, die gekauften Waren bei dir zu konfiszieren. Den Schaden hast du also auf jeden Fall, auch bei materiellen Gütern. Im Bezug auf Downloads: Die zweite Novelle des Urheberrechtsgesetzes ist noch nicht sonderlich alt. Es gibt bisher kaum verbindliche Aussagen und Urteile, die zudem alle Eventualitäten abdecken können. Es kann also gut sein, dein LG sagt "geht in Ordnung", das OLG will dir einen Strick daraus drehen, und der BGH kassiert das Urteil wieder. Quote:
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02-25-2010, 10:45 AM | #18 | |
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Ah, die Diskussion wird wirklich sehr interessant. Find ich gut. Allerdings muß man hier unterscheiden: Erstens: Zur Hehlerei gehört die Weiterveräußerung, zumindest die Absicht. Das ist hier nicht der Fall. Derjenige der am Ende Hehlerware unwissentlich kauft, macht sich nicht strafbar, muß dem Eigentümer die Ware jedoch zurückgeben. Es handelt sich bei der Kopie von geistigem Eigentum aber niemals um entwendete Waren sondern nur um Kopien. Dem ursprünglichen Eigentümer ist also nie etwas abhanden gekommen, was zurückgegeben werden muß. Zweitens steht ja ausdrücklich in Urheberrechtsgesetz das nur die "offensichtlich" unrechtmäßige Kopie darunter fällt. |
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02-25-2010, 11:55 AM | #19 | |||
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nein das Zitierte ist zu undifferenziert und so nicht haltbar und wäre, wenn Du danach gehst für Dich kein erfolgversprechender Standpunkt. Ich muss K-Thom diesbezüglich: Quote:
Es wird natürlich nicht nur nach der einzelnen Datei sondern auch nach der Erkennbarkeit für den einzelnen Autor/Urheber und die "Downloadumgebung" gehen. Wenn Autor X von einem Tag auf den anderen anfängt, neue Bücher nicht mehr mit CC-Lizenzen auszustatten und frei ins Netz zustellen nachdem er das vorher immer getan hat und Du sein erstes nur kostenpflichtiges Werk auf der Platte hast stehst Du natürlich argumentativ etwas besser da als wenn Du die "Tales of Bubba the Bearded Druid" von Autorin Y (die noch nie etwas "gratis" gegeben hat) irgendwo einsammelst. Wenn Du dann einwenden willst, dass p2p-Netzwerke nützliche Dinge sind auf denen auch Wissenschaftler oder Open-Source Programmierer ihre Projekte zugänglich machen und Autoren freie Bücher veröffentlichen dann wird man zum Gegenstand des Streits machen, wie das Verhältnis der Zahlen von illegalen zu legalen Dateien bei Deinem Downloadort ist. Man kann der einzelnen Datei eben wirklich zunächst nicht ansehen was drin ist. Also wird Deine Prüfungspflicht vorverlegt. Klassischer Fall: Der Film der vor der Kino-Premiere im Netz verfügbar ist. Die Umstände sagen Dir: Das wird nach aller Lebenserfahrung kein legaler Download sein. Zum Test einer solchen Sache durch die Instanzen (und die für eine effektive Prozessführung sicher auch nötigen Gutachterkosten) würde ich einen vorherigen guten Sparplan empfehlen. Das wird teuer und die Rechtsschutz wird Dich da abblitzen lassen. (I.Ü.: Die Hehlereiargumentation führt vom Thema weg.) Last edited by beachwanderer; 02-25-2010 at 11:57 AM. |
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02-25-2010, 03:05 PM | #20 |
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Hallo Beachwanderer,
Wie soll man denn die Erkennbarkeit für den einzelnen Autor/Urheber und die "Downloadumgebung" sicherstellen, wo man im Internet schon nicht sicher sein kann, ob man sich nicht auf einer gehackten und/oder umgeleiteten Seite befindet. Es dürfte sehr schwer sein, einem Downloader die Prüfung vor dem Download zur Pflicht zu machen. Wie soll er denn wissen was er bekommt? Wo soll er sich erkundigen? Soll er etwa im Internet nachschauen ? Da gibt es immer eine passende Meinung und jedes Urteil. Ich möchte auch nochmal auf die zeitweise kostenfreie Atemschaukel im Shop von Libreka hinweisen. War doch ziemlich unglaublich, daß der Bestseller einer frisch gekürten Nobelpreisträgerin kostenlos zu haben ist. Wer zuvor noch keinen Kontakt zu Libreka hatte, bzw. den Laden nicht kennt... Soll der auf so ein Angebot verzichten ? Oder Amazon: Haben die nicht Orwells 1984 als eBook angeboten ohne die Rechte daran zu besitzen? Wie soll sich denn da ein normaler Konsument als Downloader verhalten, wenn sich schon solch große Plattformen mal irren? Ich gehe wie die meisten davon aus, daß sich ein Uploader abgesichert hat, denn er steht gesetzlich gesehen an der Front. Warum soll ich da noch besonders mißtrauisch sein? Nein, wenn ich in gutem Glauben eine Datei geladen habe, wird mich kein Richter dafür verurteilen können. Wichtig ist lediglich, daß ich jede Datei prüfe, bevor ich sie dann öffentlich stelle. Das hat den meisten bisher Verurteilten das Genick gebrochen. Zumal in den Bedingungen von Tauschnetzen in der Regel darauf aufmerksam gemacht wird, das jeder Download gleichzeitig (also ohne eigene Prüfung) wieder vom eigenen Rechner zum Upload bereitgehalten wird. Ich habe deshalb niemals an Tauschbörsen teilgenommen. Denn hier besteht umgekehrt sogar die Gefahr, daß sich in einer harmlos klingenden Datei ein illegaler Inhalt verbirgt. Wenn dieser dann von meinem Rechner ungesehen weitergereicht wird, hab ich vor der Justiz schlechte Karten. PS: Erst letzte Woche habe ich in einem großen internationalen eBook-Portal eine auf den ersten Blick harmlose Kochanleitung gefunden, die jedoch kinderpornografische Bilder enthielt. Ich habe dies der Kriminalpolizei gemeldet. Die Reaktion 2 Tage später: Ein Anruf von der Polizei. Da kann man nichts machen. Die Seite wird in den USA gehostet und es handelt sich zwar sicherlich um Minderjährige, aber nicht um Kinder. Hä ?!!! Last edited by gromit62; 02-25-2010 at 03:24 PM. |
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02-25-2010, 03:27 PM | #21 |
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02-25-2010, 03:40 PM | #22 |
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02-25-2010, 03:58 PM | #23 | ||
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Ah, da reicht es schon, Herrn Berentz bei Pabel zu informieren, wo er was findet, der sieht nach und bedankt sich. Und dann kann man sich schon denken, dass in dem gezippten Ü-Ei nicht nur "Spannung, Spiel und Schokolade" steckte ...
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Also, auch hier: Kurz recherchieren und gesunder Menschenverstand. Ich kann da deine Schwierigkeiten beim besten Willen nicht ganz nachvollziehen. |
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03-01-2010, 04:09 AM | #24 |
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Nö, ich hab keine Schwierigkeiten.
Mit dem Grundsatz, nichts ungeprüft weiter zu verbreiten, erlaube ich mir durchaus alles was mich interessieren könnte aus dem Netz zu laden. Ich hab damit bisher nie Probleme gehabt. Wenn mir dabei allerdings Dateien untergeschoben werden, die z.B. Kinderpornogafie o.ä. enthalten ... sowas interessiert mich persönlich nicht ... dann reicht das für eine Anzeige bei der Polizei und Löschung der Datei. Denn der Besitz solcher Daten ist tatsächlich strafrechtlich relevant. Urheberrechtlich bedenkliche Daten dürften dagegen eher zivilrechtlich von Interesse sein. Aber da bin ich ja nicht derjenige der für Verbreitung sorgt. Ich vermute, daß ich lediglich einige Musikdateien und Texte besitze, deren Herkunft fragwürdig ist. Bin ich verpflichtet diese zu löschen? Ich glaube es nicht. Deshalb nochmal drei Fragen: 1. Ist der Download von Daten, die sich als urheberrechtlich geschützt erweisen können, nun tatsächlich verboten? 2. Muß man solche Daten nach Ansicht/Prüfung wieder löschen? 3. Kennt jemand ein Urteil hierzu? Immerhin erlaubt sich immerhin meine Landesregierung sogar, illegal kopierte Steuerdaten zu kaufen und zu nutzen. Last edited by gromit62; 03-01-2010 at 04:12 AM. |
03-01-2010, 04:51 AM | #25 | |
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Die Fragen kann nur ein Anwalt für Urheberrecht erschöpfend beantworten. Es ist müßig, wenn wir uns hier groß unsere Gedanken dazu machen. Entscheidend ist ja eben, welche Urteile hierzu gefällt wurden/werden.
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03-01-2010, 06:44 AM | #26 | |||
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Für alle nach deutschem Recht urheberrechtlich geschützten Werke gilt hinsichtlich der Vervielfältigung: Quote:
Das dauernde Speichern eines urheberrechtswidrig erlangten (nicht rechtmäßig genutzten) Werkes ist nicht zulässig. Für Computerprogramme gilt die folgende engere Spezialregelung: Quote:
Schon das vorübergehende teilweise Speichern eines Computerprogrammes ist ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht zulässig. Quote:
Last edited by beachwanderer; 03-01-2010 at 06:47 AM. |
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03-09-2010, 10:15 AM | #27 | |
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Du oder ich als gutgläubiger Downloader können durchaus mit gesundem Menschenverstand prüfen, ob wir uns in einer rechtlichen Grauzone bewegen oder nicht und unsere Handlungen danach ausrichten. Eine richterliche Prüfung der Steuerdatensituation ergab eine Zwickmühle für den Staat an sich, da dieser per Gesetz gezwungen ist, Steuersünder gerichtlich zu verfolgen. |
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03-09-2010, 12:11 PM | #28 |
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Tut mir leid, aber ich seh das doch noch etwas anders.
Wenn etwas als zulässig betrachtet wird, heißt das noch lange nicht, das etwas anderes automatisch unzulässig ist. Die Steuerdaten-CD ist überhaupt nicht off-topic. Es geht darum, das die darauf enthaltenen Daten aus einem Datenbestand widerrechtlich kopiert wurden. Der Verkäufer der CD hat sich nicht einwandfrei verhalten. Der Staat hat nicht kopiert, sondern quasi als Downloader Kenntnis erlangt. Der Staat handelt damit nicht illegal, sondern der Anbieter. Meine Argumentation bezüglich des Downloadens bestätigt dies doch nur. |
03-09-2010, 03:29 PM | #29 |
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Seufz, wollen wir jetzt ernsthaft darüber diskutieren, was eine Regierung darf oder tut, auch wenn sie es nicht sollte, und dem, was ein Privatmann (bzw. Privatfrau) tut, auch wenn er/sie es nicht sollte ...?
Wenn du es mit dieser Argumentation schaffst, dass Downloader prinzipiell straffrei ausgehen, küsse ich dich vor allen Teilnehmern beim nächsten Forumstreffen auf den nackten Hintern. |
03-09-2010, 05:35 PM | #30 |
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