11-04-2009, 08:59 AM | #16 |
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11-04-2009, 05:15 PM | #17 |
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Mit dem DRM habe ich keine so großen Probleme. Ich kaufe vorwiegend ePUB, alles andere nur wenn mir nichts anderen übrig bleibt (z.B. Kindle oder pdb). Wenn das Adobe-DRM mir Copy'n'Paste erlaubt habe ich kein Problem damit, ansonsten wird das eBook ausgezogen. eBooks in anderen Formaten werden gnadenlos nach ePUB konvertiert (außer PDF) und notfalls auch vorher ausgezogen. Das mag rechtswidrig sein, macht mich aber noch lange nicht zu einem „unehrlichen Kunden” – ich habe das eBook ehrlich gekauft und habe ehrlich vor, es zu lesen!
Problematischer finde ich die Preise und vor allem die Verfügbarkeit. Ich verstehe ja, dass den Händlern wegen der bescheuerten Buchpreisbindung die Hände gebunden sind; die Verlage haben aber sehr wohl die Möglichkeit, für eBooks andere Preise festzulegen als für Print-Bücher! Teilweise wird das ja auch schon gemacht. Die Verfügbarkeit finde ich aber problematischer. Mir ist es eigentlich nicht so wichtig, ob ich ein Buch nun auf Deutsch oder auf Englisch kaufe, aber manche gibt es in keiner der beiden Sprachen. Auf ein Taschenbuch habe ich aber keine Lust, also warte ich einfach auf den eBook-Release. Zur Frage, ob die Verlage einen zum Verbrecher machen: Nein, aber sie machen es einem auch nicht leicht, nicht zum Verbrecher zu werden. Das haben sie aber mit der Filmindustrie, in Ansätzen mit der Spieleindustrie und vor allem mit der Musikindustrie kurz nach der Jahrtausendwende gemein. |
11-04-2009, 06:10 PM | #18 | |
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Händler legen keine Preise fest, also auch keine Rabatte, sollten diese je möglich sein. Und wenn, dann nur in Abstimmung mit den Verlagen. Ein Vorgehen wie z.B. von Amazon in den USA ist hier rechtlich gar nicht möglich. Der Punkt, dass gerade eBooks von gedruckten Titel deutlich günstiger sein müssten als die Bücher selbst ... seufz, da wirst du auf eine einhellige Taubheit bei vielen Verlagen und Händlern gleichermaßen stoßen. Last edited by K-Thom; 11-04-2009 at 06:13 PM. |
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11-04-2009, 06:14 PM | #19 |
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11-04-2009, 06:30 PM | #20 |
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@K-Thom: Danke für den Hinweis, ich dachte die Buchpreisbindung sei zum Schutz der Verlage. Aber ich glaube du hast mich trotzdem missverstanden: Wenn es jemanden gibt, der für eBooks einen anderen Preis als für Print-Bücher festlegen kann, dann ist es doch der Verlag. Also wenn ein eBook günstiger angeboten wird, dann weil der Verlag es so wollte. Oder nicht?
Und für mich ist streng genommen nicht der Preis des eBooks, sondern der Preis des Readers das Problem. Man zahlt beim Buch ja für den Inhalt; die Druck- und Lagerkosten werden wahrscheinlich ohnehin nur geringfügig sein. Ökonomisch ungünstig werden die eBooks ja erst dadurch, dass man eben so ein teures Lesegerät braucht. Leider ist eine Subventionierung, meinetwegen über beiliegende eBook-Gutscheine, wahrscheinlich nur schwierig umsetzbar. Amazon.com hat da sicher etwas mehr Spielraum. Wobei es ja fast schon kriminell ist, dass die von den Endkundenpreisen 70% einbehalten und nur 30% an die Verlage weitergeben. Ich bin mal gespannt, ob an den Apple-Gerüchten etwas dran ist: Angeblich bietet Apple den Verlagen ja das gleiche 30:70-Verhältnis (Apple:Verlage) wie der Musikindustrie und den App-Entwicklern kann. Wer weiß, vielleicht werden die Preise dann von ganz alleine sinken. |
11-06-2009, 02:15 AM | #21 |
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Nochmal zum Thema „DRM entfernen“
Mal ganz abgesehen davon, dass weder Staat noch Verlage es mitbekommen dürften, wenn man DRM entfernt, was würde denn schon passieren, wenn sie es doch mitbekommen: Verlage: Abmahnung - wenn man das ebook dann nicht weiterverbreitet hat, können die maximal die Löschung verlangen. Schaden an sich ist überhaupt nicht entstanden, welcher Schadensersatz soll da verlangt werden? Dementsprechend gering sind die verlangbaren Gebühren. Wenn man als Betroffener nicht gleich den Schwanz einzieht, dürfte man unbeschadet aus der Sache herausgehen. Selbst wenn die Verlage über Kopierschutzentferner informiert wären, würden sie also kaum gegen diese vorgehen (sofern man die ebooks nicht auch noch in Tauschbörsen eingestellt hat, aber das ist etwas völlig anderes). Staat: Wie groß ist denn schon das Vergehen? Das ist doch in etwa vergleichbar mit nacht bei Rot über eine Ampel einer unbefahrenen Straße gehen. Mehr als ein Bußgeld dürfte da nicht fällig werden, wenn überhaupt. Grundsätzlich stellt sich für mich eh die Frage, inwieweit das Nicht-Entfernen eines Kopierschutz’ einen Vorrang vor dem Recht auf Privatkopie genießt, da bin ich aber zu sehr Laie, um das beurteilen zu können. Abschließend noch ein Gedanke, warum ich, wenn ich denn einen ebook-Reader hätte, den Kopierschutz UND das Wasserzeichen immer entfernen würde: Es ist ja erlaubt, einige Kopien von den Büchern zu erstellen. Wenn ich eine solche Kopie nun einem flüchtigen Bekannten genehmige (vielleicht, weil er mir dann auch eine Kopie genehmigt), der Reader ausleihe oder er mir gar gestohlen wird, und jene Person, die dann über meine lizensierten Bücher verfügen kann und (wie auch immer) es schafft, den Kopierschutz zu entfernen und die auf mich lizensierten Bücher in eine Tauschbörse einzustellen, dann habe ich eventuell ein ernsthaftes Problem. Aus diesem Grund würde ich GRUNDSÄTZLICH Kopierschutz UND Wasserzeichen entfernen. Last edited by Sepp; 11-06-2009 at 05:08 AM. |
11-06-2009, 05:24 AM | #22 | ||
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Aber du zahlst beim Buch oder beim eBook - und da nehmen sich beide nichts - nicht für den Inhalt, sondern für die Verwaltung und Logistik dahinter. Wenn ein Verlag und ein Händler eine aufgeblähte Verwaltung haben und eine teure Logistik & Infrastruktur, dann müssen diese Kosten reingeholt werden, egal ob beim Buch oder beim eBook. Ich kann meine eBooks so günstig anbieten, weil ich quasi ein Ein-Mann-Betrieb mit mehreren freien Mitarbeitern bin. Sehr schlanke Firmenstruktur, keine Lohnkosten (außer die für einen Verleger, der sich in einem Monat zwei Resader kauft ...), keine extra Miet- & Heizkosten, etc. Man glaubt gar nicht, wofür man als Leser beim Kauf eines Buchs bzw. eBooks mitzahlt. Ja, die 70:30 sowohl bei Amazon wie bei Apple sind eine Umkehrung des Rabatts, den man einem Buchhändler (nicht einem Grossisten) gemeinhin gibt ... sie können sich die Frechheit leisten: Die Hersteller wollen die Plattform nutzen. Und 30% von viel kann immer noch mehr sein als 100% von wenig. Trotzdem, ganz klar, wenn ein Verlag mit nur 30% der Einnahmen rechnen kann, kalkuliert er auch den Endpreis dementsprechend. |
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11-06-2009, 05:43 AM | #23 | ||
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Wenn du also hier nicht den "harten Gang" vor Gericht wagen willst, weil du dich im Recht siehst, hast du die Anwaltskosten mindestens am Hals. Es sei denn man hat - wie Jack Wolfskin letztens - sogar durch den Druck der Kunden, weil der Fall öffentlich wurden - die Einsicht, dass einem die Abmahnung als Firma mehr schadet als die paar aufgenähten Tatzen auf Kissen. Bei einem zivilrechtlichen Vergehen wie der Umgehung des Kopierschutzes wird der Staat von sich aus selbst nie aktiv werden. Da müssten du Raubkopien schon in millionenfacher Auflage herstellen. In diesem Fall wäre dir aber auch selbst klar, WAS du da tust. Quote:
Ansonsten sollte man mit seinen selbst erstellten Scans halt nicht durch die Straßen rennen und sie an jedermann verteilen. Ein Verlag, der mit aller juristischer Härte gegen eine Privatperson vorgeht, die ein Buch tatsächlich nur für sich und vielleicht ein, zwei Freunde eingescannt hat, schdet seinem Ruf und Image so enorm, dass der dadurch entstandene Schaden x-mal größer sein kann als der nicht nachmessbare theoretische Schaden durch eine Privatkopie. Siehe Jack Wolfskin: Langjährige Kunden haben dem Unternehmen damit gedroht, nicht mehr bei ihnen einzukaufen, wenn sie ihre Abmahnung an die Kissennäher nicht zurückziehen. Hier braucht ein kühler Kopf nur nachrechnen, welcher Schaden größer ist. Ergebnis: JW hat die Abmahnungen zurückgezogen und will nun mit den Betroffenen persönlich sprechen. Geht also. Das entscheidet letztlich aber der Geldbeutel, selten der gesunde Menschenverstand. |
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11-06-2009, 05:51 AM | #24 |
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Deswegen unterstützt mein nächster Reader DRM.
Ob beim Backup-Prozess auf ein extra Medium das DRM versehendlich auf der Strecke bleibt, liegt vermutlich an der verwendet Backup-Methode. |
11-06-2009, 06:02 AM | #25 |
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11-06-2009, 06:37 AM | #26 | |
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Inzwischen hat man aber auch hier die Zeichen der Zeit erkannt und sich den Segnungen und Freiheiten des Westens (sprich: DRM) geöffnet. Kaufmännisch absolut vernünftig, rein grundsätzlich trotzdem zu bedauern. |
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11-06-2009, 06:47 AM | #27 | |
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Mittlerweile unterstützt Pocketbook DRM für EPUB und PDF, und wenn es irgendwie und irgendwann möglich wird, kommt noch zusätzlich DRM für prc (mobi) hinzu. Last edited by Forkosigan; 11-06-2009 at 07:34 AM. |
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11-06-2009, 07:21 AM | #28 |
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11-06-2009, 10:42 AM | #29 | |
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11-13-2009, 07:07 AM | #30 | ||
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ich dachte auch immer, die BPB wäre zum Schutz der Verlage da und um so die Vielfalt des Buchangebotes zu sichern. Ist es nicht so, dass der Ertrag des Buchhändlers nicht viel mehr vom Handelsrabatt als vom festgelegten Buchpreis abhängt? Und die Höhe des Handelsrabattes ist doch mit dem Verlag verhandelbar - oder vom Verlag erpressbar, je nach Sichtweise und ob man Buchhandlung Lieschen Müller oder Thaila heißt. Außerdem ist der Buchhandel doch in einer einzigartigen Position und kann durch Remittenden den größten Teil des unternehmerischen Risikos auf den Verlag abwälzen. Setzt der Verlag einen zu hohen Preis an, fällt es also viel mehr auf ihn zurück als auf den Buchhändler. Zumindest habe ich das so immer verstanden. Das bringt mich jetzt allerdings zur Frage, wie es da im eBook-Handel aussieht. Verhandeln die eBook-Händler mit den Verlagen direkt oder gibt es auch so etwas wie Barsortimenter? Sind die Handelsrabatte vergleichbar und wie sieht es mit der Verteilung des unternehmerischen Risiko aus? Man erwirbt ja wahrscheinlich keine Einheiten auf Kommissionsbasis, sondern eher Lizenzen, oder? Es wäre schön, wenn da mal ein Insider aus dem Nähkästchen plaudern möchte. |
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