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Old 04-08-2009, 05:56 AM   #1
toertchn
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Lightbulb Mängel beim Kauf von eBooks ... die Lösung?

Also in meinem Fall habe ich 5 eBooks über Thalia erstanden. Alle enthielten meines Erachtens Fehler.

Antwort des Verkäufers:
Quote:
E-Books sind vom Umtausch ausgeschlossen, weil sie gemäß § 312d Absatz 4 BGB als ?Ware? gelten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Ein E-Book kann nicht mehr "rückstandsfrei" zurückgegeben werden, da Sie als Käufer ja streng genommen das Produkt bzw. das, was das Produkt ausmacht, auf Ihrem PC zurückbehalten. E-Book-Downloads werden konform zu Software- oder Musikdownloads gehandhabt, die ebenfalls vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind.
Also hab ich eine Anfrage an die Verbraucherzentrale gestellt. Die Anwort darauf will ich nicht vorenthalten:
Quote:
Sehr geehrter ...,

wie Sie den Sachverhalt schildern, birngt das Thalia offensichtlich etwas durcheinander. Richtig ist, dass für einen Vertrag über den Kauf eines eBook gemäß § 312 d Abs. 4 Ziffer 1 BGB kein Widerrufsrecht besteht. Nichts anderes sagt diese Regelung des BGB aus. Sog. Fernabsatzverträge - Vertragsschlüsse per Internet oder Telefon - sind grundsätzlich widerrufbar. Grundsätzlich heißt jedoch mit Ausnahmen. Eine Ausnahme sind tatsächlich Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Kauft man also ein eBook per Telefon oder Internet, kann man den Vertrag innerhalb 14 Tagen widerrufen, d.h. rückgängig machen mit der Folge Geld zurück und Ware zurück.

Aber um einen derartigen Fall geht es in Ihrer Angelegenheit nicht. Sie monieren die Fehlerhaftigkeit des Produktes, d.h. Sie machen Gewährleistungsrechte geltend. Das müßten Sie zunächst einmal den Verkäuferinnen des Thalia (ggf. dem Geschäftsführer des Geschäftes) klar machen.

Seit dem 01.01.2002 beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer nach § 438 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 2 Jahre. Bei Vorlage eines Sachmangels im Sinne § 434 BGB steht Ihnen als Käufer zunächst ein sog. Nacherfüllungsanspruch zu. Danach haben Sie gemäß § 439 BGB als Käufer ein Wahlrecht zwischen Reparatur oder Ersatzlieferung. Nur in Ausnahmefällen kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern.

Ist ein Produkt fehlerhaft im Sinne des § 434 BGB stehen Ihnen als Käufer Gewährleistungsrechte im Sinne des § 437 BGB zu. Als Käufer müssen Sie seitens des Verkäufers zwei Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung akzeptieren. Erst dann, wenn auch die zweite Nachbesserung nicht zum Erfolg führt oder auch die Ersatzlieferung mangelhaft ist, steht Ihnen als Käufer nach § 440 BGB das Recht zu, vom Kaufvertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen. Das hört sich theoretisch einfach an. Das Problem liegt jedoch darin, dass Sie als Käufer bei Verweigerung des Verkäufers hinsichtlich bestimmten Gewährleistungsrechten letztlich den Nachweis dafür führen müssen, dass ein Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache - also Kaufdatum - vorhanden war. Nur unter dieser Bedingung kann man tatsächlich von einem Gewährleistungsfall ausgehen. Ob dieses eBook mangelhaft ist, können wir nicht einschätzen. Das ist auch weniger ein juristisches Problem. Ob eBooks tatsächlich eins zu eins dem Originalbuch entsprechen müssen, entzieht sich unserer Kenntnis. Hier sollten Sie sich ggf. beim Hersteller erkundigen.

Sind diese Bücher, wie von Ihnen vermutet mangelhaft, wird der Fehler nicht über eine sog. Nachbesserung zu beseitigen sein. Fordern Sie eine Ersatzlieferung. Ist auch diese mangelhaft, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.

Sie sollten sich, gegebenenfalls sogar schriftlich, an den Verkäufer wenden und Ihre Ihnen gesetzlich zustehenden Gewährleistungsrechte, wie oben beschrieben, einfordern.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Verbraucherzentrale
Mittlerweile hat auch Thalia eingelenkt:
Quote:
Wir haben Ihre Reklamation zum unserem Hersteller der eBooks weitergeleitet der uns den beschriebenen Fehler bestätigt hat. Hier liegt offensichtlich ein Produktionsfehler beim Verlag vor der umgehend reklamiert wurde.

Wir haben Ihre Rechnungen sofort storniert und Ihnen das Guthaben an Ihr Kreditkartenkonto erstattet.
Von daher der Tipp an alle ähnlichen Fälle: Nicht abwimmeln lassen.
toertchn is offline   Reply With Quote
Old 04-08-2009, 06:36 AM   #2
mtravellerh
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Originally Posted by toertchn View Post
Also in meinem Fall habe ich 5 eBooks über Thalia erstanden. Alle enthielten meines Erachtens Fehler.

Also hab ich eine Anfrage an die Verbraucherzentrale gestellt.

Von daher der Tipp an alle ähnlichen Fälle: Nicht abwimmeln lassen.
Freut mich ja für Dich, toertchen. Aber wäre es nicht im Interesse aller gewesen erst einmal eine Nachbesserung einzufordern und abzuwarten, bevor Du Dein Geld zurück haben willst?

Meine Einstellung dazu ist ganz klar: Wenn ich ein Buch kaufe, will ich es auch lesen und zwar möglichst fehlerfrei. Wenn Fehler auftreten, reklamiere ich sie und erwarte eine Nachbesserung (bei uns hier bei MR eine neue Version), schon im Interesse meiner Mitleser. Wenn auch diese Nachbesserung dann noch Fehler, oder sogar die gleichen Fehler, hat, würde ich auf finanziellem Ausgleich bestehen.

Grundsätzlich: Wir bei MR wollen nicht etwa die Verlage schlecht machen oder die E-Bookproduktion sabotieren. Wir möchten nur auf die existierenden Fehler hinweisen, um eine Verbesserung der Qualität der E-Books zu erreichen.

Es scheint mir so, als ob der Tenor des Verbraucherschutzbriefes auch in Richtung Verbesserung gehen würde und ich kann dies nur unterstützen.
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Advert
Old 04-08-2009, 06:37 AM   #3
hekkel
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Originally Posted by toertchn View Post
Von daher der Tipp an alle ähnlichen Fälle: Nicht abwimmeln lassen.
Cool action, this will certainly teach them to get their act together. Refund charges for credit-cards are not fun and Thalia will put quite a bit of pressure on the publishers to avoid more of these.

Thanks for pursuing. It will improve the market for everybody.

-maarten

(and sorry for responding in such a poor german...)
hekkel is offline   Reply With Quote
Old 04-08-2009, 06:38 AM   #4
K-Thom
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Es ist schon ärgerlich, dass man als Kunde nur hartnäckig genug sein muss und sich nicht abwimmeln lassen darf ...

Freut mich erstmal, dass Thalia jetzt überhaupt reagiert hat.
Wobei man dort meines Erachtens nach den einfachen, aber falschen Weg geht. Es ist natürlich deutlich einfacher, den Preis rückzuerstatten, als einen nachgebesserten Artikel überhaupt erst mal erstellen zu lassen und dann dir wieder zuschicken zu müssen.

Interessant ist, ob die Reklamation von Thalia beim Verlag zu irgendetwas führt. Aber das wird man als Kunde nie erfahren, denn Thalia wird bei der Beschreibung kaum hinschreiben "jetzt in verbesserter Umsetzung, sogar mit Cover!" ...

Du als Kunde hast zwar wenigstens dein Geld wieder, aber das, was du eigentlich wolltest - ein eBook in ordentlichem Zustand - hast du trotzdem noch nicht. Wenn du also keinen weiteren Titel kaufst, darf sich Thalia nicht wundern.
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Old 04-08-2009, 06:44 AM   #5
toertchn
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Originally Posted by mtravellerh View Post
Freut mich ja für Dich, toertchen. Aber wäre es nicht im Interesse aller gewesen erst einmal eine Nachbesserung einzufordern und abzuwarten, bevor Du Dein Geld zurück haben willst?
Wollte ich in diesem Sinne ja auch nicht. Andernfalls hätte ich die Bücher ja gar nicht erst gekauft. Ich denke das sie von sich aus wussten das es nicht so schnell eine fehlerbereinigte Version geben wird.

Nachteil: die Bücher stehen immer noch zum Verkauf auf der Seite. Ich hoffe zumindest das irgendwann ein Hinweis kommt ob diese nun bereinigt sind oder nicht. Denn auf gut Glück werde ich diese nicht noch einmal kaufen. Obwohl das Vorhaben weiterhin besteht.
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Advert
Old 04-08-2009, 06:45 AM   #6
mtravellerh
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Mich ärgert das ja masslos. dass die Buchproduzenten da Thalia und Libri so allein im Regen stehen lassen.

Es kann doch nicht sein, dass die so einfach ein fehlerhaftes Produkt liefern können und dann nicht imstande oder nicht willens sind, das nachzubessern.

Das heisst ja im Klartext, dass immer wieder Bücher wegen erwiesener Mängel aus dem Katalog heraus fallen würden. Ich würde ja an der Stelle der Buchportale den Verlagen mal gehörig auf die Zehen treten.
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Old 04-08-2009, 06:58 AM   #7
K-Thom
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Vor allem schadet so ein Verhalten der gesamten Branche. Es sollte auch in Sonys Interesse liegen, hier den Verlagen mal kräftig auf die Finger zu klopfen. Lesegeräte verkaufen sich nur, wenn langfristig der Inhalt "stimmt".

Die meisten neuen eBook-Leser werden sich im Dunstkreis von Sony Reader/libri.de/thalia.de aufhalten.
Das sind große, bekannte Namen, von denen Kunden ordentliche Produkte erwarten. Wenn diese neuen Kunden jetzt von der Umsetzung enttäuscht sind und nicht bereit sind, sich nach Alternativen umzusehen oder auf eine Besserung der Verlage zu hoffen, können sie (nicht zu Unrecht) eine generell schlechte Meinung über eBooks entwickeln.

Diese Leser dann noch einmal von Gegenteil zu überzeugen, wird sehr schwer.
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Old 04-08-2009, 07:42 AM   #8
EbookHype
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Mal eine Frage, was waren den eigentlich genau die Fehler? Also sind sie beim Lesen technisch hängengeblieben oder gab es nur ein paar Druckfehler? Mch würde es interessieren, ab wann die Reklamation erfolgreich ist. Mit vereinzelten Druckfehlern kann ich z.B. Leben.
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Old 04-08-2009, 08:06 AM   #9
toertchn
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Originally Posted by EbookHype View Post
Mal eine Frage, was waren den eigentlich genau die Fehler? Also sind sie beim Lesen technisch hängengeblieben oder gab es nur ein paar Druckfehler? Mch würde es interessieren, ab wann die Reklamation erfolgreich ist. Mit vereinzelten Druckfehlern kann ich z.B. Leben.
Alle 5 keine Textformatierungen - alles linksbündig. Schaut im Buch ganz anders aus. Ich verstehe das der PRS noch keinen Blocksatz kann. Aber rechtsbündig zumindest schon. Fehlende Zeilenumbrüche bei Gedichten. Die Inhaltsverzeichnisse konnte man vergessen. Keine Cover.

Stephen King - Schwarz:
3 fehlende Abbildungen - darunter ein Brief (15 Zeilen)

Stephen King - Tot:
11 fehlende Abbildungen

Stephen King - Glas:
19 fehlende Abbildungen

Stephen King - Der Turm:
31 fehlende Abbildungen

Wären keine Bilder vorgesehen gewesen hätte man auch den kompletten Text entfernen können der sich darauf bezieht.
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Old 04-08-2009, 08:17 AM   #10
mos
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Ich glaube auch, dass sie einfach nicht Nachbessern können. Ich hatte ihnen ja auch eine Frist zur Nachbesserung gesetzt und hatte sinngemäß das geschrieben, was die Verbrauchterzentrale auch schrieb.

Umgehen wurde mir auf einmal dann der Rechnungsbetrag gutgeschrieben. Die Ware enthält verdeckte Mängel und die kann man reklamieren. Dann kann man oben genannten Weg gehen .

Was mich nur sehr ärgert ist die Tatsache, dass die Bücher weiter zum Verkauf auf der Seite bleiben obwohl man ganz genau weiß, dass es Fehler in dem eBook gibt. Das ist für mich schon arglistige Täuschung und dürfte so eigentlich nicht sein.

Man müsste zumindest die Mängle aufführen, damit der Kunde dann immer noch entscheiden kann, ob ihn das stört oder nicht.
mos is offline   Reply With Quote
Old 04-08-2009, 08:34 AM   #11
mtravellerh
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Originally Posted by mos View Post
Ich glaube auch, dass sie einfach nicht Nachbessern können. Ich hatte ihnen ja auch eine Frist zur Nachbesserung gesetzt und hatte sinngemäß das geschrieben, was die Verbrauchterzentrale auch schrieb.

Umgehen wurde mir auf einmal dann der Rechnungsbetrag gutgeschrieben. Die Ware enthält verdeckte Mängel und die kann man reklamieren. Dann kann man oben genannten Weg gehen .

Was mich nur sehr ärgert ist die Tatsache, dass die Bücher weiter zum Verkauf auf der Seite bleiben obwohl man ganz genau weiß, dass es Fehler in dem eBook gibt. Das ist für mich schon arglistige Täuschung und dürfte so eigentlich nicht sein.

Man müsste zumindest die Mängle aufführen, damit der Kunde dann immer noch entscheiden kann, ob ihn das stört oder nicht.
Das wäre ja wohl das mindeste, liebe Mos. Stell Dir vor, ein Autoproduzent verkauft ein Auto, dessen Bremsen nicht funktionieren. Statt aber einen Rückruf zu starten und den Fehler überall auszubessern, werden die Reklamationen mit Geld abgefunden und das Auto weiter unverändert auf der Strasse gelassen. Da kann man sich doch nur mehr an den Kopf fassen.
mtravellerh is offline   Reply With Quote
Old 04-08-2009, 08:44 AM   #12
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Originally Posted by mtravellerh View Post
Das wäre ja wohl das mindeste, liebe Mos. Stell Dir vor, ein Autoproduzent verkauft ein Auto, dessen Bremsen nicht funktionieren. Statt aber einen Rückruf zu starten und den Fehler überall auszubessern, werden die Reklamationen mit Geld abgefunden und das Auto weiter unverändert auf der Strasse gelassen. Da kann man sich doch nur mehr an den Kopf fassen.
So Recht Du hast, mtravellerh - aber bei defekten Bremsen gefährdest Du den Straßenverkehr und ziemlich viele Menschenleben; bei fehlerhaften ebooks tust Du hingegen was für die Gesundheit Deiner Kunden (weil: ein infolge von Verärgerung über fehlerbehaftete ebooks erhöhter Adrenalinausstoß beugt der Arterienverkalkung vor und verhindert damit Herzinfarkte ... )
Eagleeye is offline   Reply With Quote
Old 04-09-2009, 07:54 AM   #13
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Das ganze ist einfach keine gute Werbung. Ich bin gerade dabei meine Frau seelisch und moralisch darauf vorzubereiten, das ein neues teures technisches Spielzeug her muss (Ebookreader) und dann lese ich gleichzeitig, das die normalen Bücher noch teilweise besser sind :-(
EbookHype is offline   Reply With Quote
Old 04-09-2009, 08:30 AM   #14
K-Thom
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Vor allem kannst du ein klassisches Buch wenigstens im Kamin verheizen, wenn's dir nicht gefällt und die Asche zurück an den Verlag schicken.
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Old 04-13-2009, 03:26 PM   #15
mutrata
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mutrata began at the beginning.
 
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Bei Thalia bin ich jetzt vorsichtig geworden. Ich hatte ein eBook gekauft und Überraschung - es wude ein anderes (Uralt) ebook von einem unbekannten russischen Schriftsteller geliefert. Ich habe mich beschwert und um Korrektur gebeten, zumal ja in der Bezeichnung des Downloads das richtige Buch steht, allerding der Link zu der Datei dann dort fehlerhaft sein muss.
Über die Gutscheinaktion (Mindestwert 20 EUR) verliere ich lieber keine Worte.
Außerdem ist es ja schon egal, ob man bei Thalia oder Libri schaut, denn es ist irgendwie eins. :-(
Bester Beweis, wie man sowas nie machen sollte....
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