03-30-2009, 10:57 AM | #31 | |
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Wenn eine Kaufsache Mängel aufweist gibt es ausreichend rechtliche Sicherheit ohne das UrhG zu bemühen. Dafür ist das UrhG auch in keinster Weise angebracht oder ausgelegt! Du kannst nicht wissentlich einen Dritten (den Urheber) schädigen, nur weil dein Vertragspartner (der Distributor) Mist gebaut hat. Um es mal krass zu sagen: Wenn Du einem Richter oder einer Richterin so kommst, lachen die nicht mal, sondern überlegen sich nur noch die Höhe der Strafe. Eigentlich sollten die Urheber allerdings daran interessiert sein, dass ihre Werke in qualitativ gutem Zustand verkauft werden. Da aber auch die Autoren als Urheber in einer Abhängigkeit zu den Verlagen und deren Distributionswegen stehen, ist ihre Position da auch nicht gerade die Stärkste. Leider sehen Urheber und Distributoren auch oftmals nur das Risiko durch Piraterie und vergessen die Kunden, die für ordentliche Ware auch ordentliches Geld zu zahlen bereit sind. Ansonsten gebe ich Dir in allen Punkten recht. |
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03-31-2009, 04:19 AM | #32 | ||||||
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Weitere Beispiele, die direkt vom Hersteller gekauft wurden: Syncronisationstool: Nach 3 Syncronisationsläufen belegt das Programm etwa 1,6 GB Hauptspeicher -> Schrott Datenbank für Filme: Der Start des Programmes verlängerte sich im Laufe der Zeit von 1 Minute auf 10 Minuten, die Eingabe eines neuen Filmes dauert inzwischen fast 30 Minuten. Als die Datenbank noch leer war, war dies in wenigen Sekunden erledigt -> Schrott Verwaltung für Musik: Täglich werden neue Fehler erkannt. Mit den notwendigen Updates werden diese korrigiert und neue Fehler produziert -> Schrott Schnittprogramm für Festplattenrekorder: Wenn noch weitere Brennprogramme für DVDs installiert sind, wird das Brennen mit diesem Programm zum Glücksspiel. -> Schrott Verwaltung für eBooks: Ein Programm, das sich auf einem frisch eingerichten Vista nicht starten lässt -> Schrott (Ich lass die Namen der Programm hier mal weg, wer sie erfahren möchte, schicke mir bitte eine PM) Und was würde der Richter sagen: Was wollen Sie eigentlich? Übliche Qualität bei Software sind nun mal Mängel und das haben Sie doch hier genügend! Diese Programme haben etwa einen Wert von 200 € und müssen aufgrund ihrer Fehler in nächster Zeit ersetzt werden. Da ich hier keine Kopien einsetzen darf, werde ich diese wohl auch kaufen müssen. Und jetzt kommt der Gedankensprung: Wenn Du soviel Geld für Schrott ausgegeben hast, vielleicht überlegst Du Dir dann auch, ob Du Dir nicht lieber das nächste Hörbuch in der Bücherei ausleihst und eine "Privatkopie" machst oder ob Du das Hörbuch beim Händler kaufst und als Dankeschön einen "kleinen Virus" von Sony kostenlos dazubekommst? Quote:
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Grüße pumuckl-online Last edited by pumuckl-online; 03-31-2009 at 04:33 AM. |
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03-31-2009, 04:51 AM | #33 | |
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Wie soll ich das feststellen ? Ist dazu nicht erstmal ein Download notwendig? Nach meinen Informationen ist ein Download nicht verboten. Der Upload oder das Anbieten ist verboten. |
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03-31-2009, 05:16 AM | #34 | |
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Im Urheberrechtsgesetz (UrhG) §53 steht: "Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird." Also wenn Du davon ausgehen kannst, dass der Anbieter das Angebotene rechtmässig in Besitz oder Eigentum hatte und sich davon eine Kopie gezogen hat, ist die Vorlage rechtmässig gewesen. Das heisst, dass dieser Download "noch" erlaubt ist. Das Angebot selbst ist allerdings nicht rechtmässig, wenn der Anbieter nicht entsprechende Rechte hat oder erworben hat. Ein Beispiel: Ein Hörbuch aus der Bücherei geliehen und eine Kopie gezogen. Diese Kopie wird ins Internet gestellt. Der Downloader handelt rechtmässig, der Uploader nicht. Einen aktuellen Kinofilm wird ins Internet gestellt. Hier handeln Uploader und Downloader nicht rechtmässig. Wenn es also offensichtlich ist, dass der Uploader eine rechtswidrige Vorlage hatte (hier der Kinofilm), dann nicht erlaubt. Aber es muss offensichtlich sein. Bei einem Hörbuch ist es eher wahrscheinlich, dass die Vorlage rechtmässig war und somit erlaubt (für den Download). Alles meine Meinung, ich bin kein Rechtsanwalt. Grüße pumuckl-online |
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03-31-2009, 05:26 AM | #35 |
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OT/on
Ich musste gerade laut lachen: In der Google-Anzeige unter diesem Thread prangte ausgerechnet Werbung für ... Schutt & Waetke ... ! - Das ist eine der größten Abmahnkanzleien die wir in Deutschland haben. OT/off |
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03-31-2009, 05:32 AM | #36 | |
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Grüße pumuckl-online ebenfalls |
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03-31-2009, 05:41 AM | #37 | |
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Aber bist Du Dir sicher, daß ein Download überhaupt strafbar sein kann ? |
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03-31-2009, 05:52 AM | #38 |
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03-31-2009, 06:12 AM | #39 | |
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Werbung kannst Du schauen, wenn Du im "Gastmodus" / nicht eingeloggt / nicht angemeldet bist. Grüße beachwanderer |
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03-31-2009, 06:14 AM | #40 |
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@pumuckl-online: Ich versteh Dich doch
Aber wir sind jetzt mittlerweile von der Privatkopie und dem UrhG bei mangelhaften eBooks und Computerprogrammen gelandet. Lassen wir es damit gut sein. Die Für- und Widerargumente als auch die Risiken für Kopien im privaten Umfeld bis hin zu deren Verbreitung haben wir ausführlich dargelegt und das können jetzt alle lesen und sich Ihre Meinung bilden. |
03-31-2009, 06:17 AM | #41 |
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03-31-2009, 06:30 AM | #42 | |
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Das Anbieten ist strafbar. Kein Zweifel. Der Downloader gelangt (eventuell) an eine unrechtmäßige Kopie. Aber ist das Downloaden oder der Besitz einer unrechtmäßigen Kopie tatsächlich "strafbar". Ich habe auch daran meine Zweifel. Klar, wenn ich "nach" dem Download feststelle, daß der Inhalt des Downloads eventuell von jemandem unrechtmäßig angeboten wurde, darf ich das nicht weiter verbreiten. Dann würde ich mich mit Sicherheit strafbar machen. Aber es ist für mich neu, das allein der Besitz einer unrechtmäßigen Kopie strafbar sein soll. |
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03-31-2009, 06:53 AM | #43 |
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@ pumuckl-online: Auch wenn ich bei der Privatkopie ganz klar übers Ziel hinausgeschossen bin (wofür ich mir hiermit öffentlich auch entschuldige), bringe bitte jetzt nicht die Privatkopie und die illegale Verbreitung von Dateien durcheinander.
Wenn du die Privatkopie eines urheberrechtlich geschützten und vom Autor nicht für die Weitergabe vorgesehenen Werks offen übers Internet anbietest, machst du dich strafbar. Wer diese Datei herunterlädt, macht sich strafbar. Wir reden hier nicht von alten Karl May-Bänden oder Romanen von Goethe. Wir reden hier auch nicht von einem Hobbyautor, der seine Geschichten ins Netz stellt und es jedem Leser erlaubt, sie zu verbreiten. Wenn du z.B. einen Harry Potter-Band einscannst und ihn an deine Freunde verteilst, kann das noch unter Privatkopie fallen (das Einscannen eines kompletten Buchs, nicht nur irgendeines Textes, müsste noch mal gerichtlich bestätigt werden). Sobald du diesen Scan aber offen anbietest, ist das die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials, auch wenn du das Buch besitzt oder aus der Stadtbücherei ausgeliehen hast. Sieh das bitte einfach mal ein! Wenn ein User sich dieses Harry Potter-eBook herunterlädt, MUSS ihm bewusst sein, dass es sich um eine illegale Kopie handeln, da der Roman nirgendwo offiziell als eBook angeboten wird. Der Gesetzgeber verlangt hier vom User ganz klar einen gesundern Menschenverstand. |
03-31-2009, 07:18 AM | #44 | |
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Mir ist immer noch nicht klar, ob der BESITZ bzw. der Download einer unrechtmäßigen Kopie strafbar ist. Wo steht das? Mir ist klar, daß der bewußte Download einer unrechtmäßigen Kopie nicht richtig ist. Mir fehlt da aber noch die fundamentale Begründung. Ich glaube nicht, daß der Besitz allein bereits strafbar ist. Wenn das der Fall wäre, hätten bereits viele Serverbesitzer eine Klage am Hals. Außerdem ist der Status vieler Werke nicht immer eindeutig geklärt. Kaufe ich mir z.B. ein eBook vom Verlag XY. Ein anderer Verlag streitet sich jedoch um die Vermarktungsrechte und gewinnt den Prozeß. Dann bin ich im Besitz einer unrechtmäßigen Kopie. Richtig? Und habe mich dadurch bereits strafbar gemacht ? Hilfe! Ich habe eine Ausgabe von Brösels Werner "Besser ist das!" ohne die Schwärzung des Titels. Muß ich mich jetzt selbst anzeigen ? Last edited by gromit62; 03-31-2009 at 07:21 AM. |
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03-31-2009, 08:09 AM | #45 | ||||||||
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Eigentlich war das Thema für mich erledigt.
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In der Fussgängerzone meiner Heimatstadt steht ein Stand mit CDs und dem Schild: "Hier gibt es kostenlose CDs, bitte bedienen sie sich". Wie soll der Fußgänger in Erfahrungen bringen, ob diese Handlung "eine CD nehmen" rechtlich in Ordnung ist? Aus diesem Grunde bleibt diese Tat straffrei. Analog zum Internet. (Meine Meinung) Quote:
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Ich war bisher der Meinung, dass sich die Menschen an die Gesetze halten sollen. Was ist, wenn der gesunde Menschenverstand etwas anderes sagt als das Gesetz? Was hat Vorrang? Nein, bitte die Frage nicht beantworten. Ich befürchte, ich kenne sie. Grüße und jetzt endgültig Schluß pumuckl-online |
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