Hallo Elisa-Maria, herzlich willkommen im Forum!
Wenn die Autoren mehr als 70 Jahre tot sind, die Werke also urheberrechtsfrei sind, dürfte Deinem Vorhaben rein rechtlich nichts entgegenstehen - das darf man.
Ich weiß nicht, ob dieser Aspekt einmal wichtig wird: Du selbst erwirbst dann das Urheberrecht an der Übersetzung, die Übersetzung ist also dann urheberrechtlich geschützt, auch wenn das Original frei ist.
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