Egal, ob eBooks nun Software sind oder nicht, steht denn nicht in § 108b des Urheberrechtsgesetzes, dass die Umgehung des Kopierschutzes nur strafbar ist, „...wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt...“?
Als juristischer Laie sehe ich das so: Wenn ich mein rechtmäßig erworbenes, DRM geschütztes EPUB auf meinem Kindle läse, dann wäre das zwar verboten, ich würde aber nicht bestraft. Also damit könnte ich leben.