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Originally Posted by K-Thom
Sodele, doch noch etwas recherchiert. Eigentlich ist die ganze Diskussion hinfällig. Und wem dürfen wir dafür danken?
Dem Börsenverein des deutschen Buchhandels und seiner Definition, was eBooks sind!
eBooks sind laut Börsenverein Software, daher werden sie auch mit 19% besteuert. Software ist nichts anderes als das englische Wort für "Computergrogramm".
Für Computerprogramme gilt aber im UrhG ein eigener Paragraph, § 69a. Dort heißt es in Absatz 5:
Und just jene Vorschriften reglementieren die Anwendung wirksamer Schutzmaßnahmen und die Umgehung eben dieser.
Solange eBooks also als Software definiert werden, wäre die Entfernung zur Erstellung einer Sicherungskopie zulässig. Das ist natürlich keine rechtsverbindliche Aussage, aber schön wäre es, wenn sich ein Anwalt mal dahinterklemmen könnte.
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Das stimmt nicht ganz: Ein Programm gehört zur Software. Aber Software ist nicht immer Programm sondern auch oftmals nur Daten.
eBooks sind mit Sicherheit kein Programm, aber Daten und gehören zur Software.