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Originally Posted by beachwanderer
Die englischen Texte sind Übersetzungen der in Frankreich und in Deutschland 70 Jahre urheberrechtlich geschützten Originaltexte von Herrn Leblanc. Und damit sind sie in D auch nicht gemeinfrei. Leider.
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Das stimmt doch so nicht, oder? Bei Übersetzungen, da sie als eigenes Werk gelten, gilt doch der Schutz bis 70 Jahre nach Tod des Übersetzers. Wenn jetzt der Übersetzer vor Leblanc gestorben ist könnte die Übersetzung doch schon frei sein.
Grüße
Martin