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Genau diese Formulierung ist doch zweifelhaft.
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Mmmh, nein, nicht einmal. Die fertige bearbeitete Dateivorlage wurde von jemandem erstellt. Dieser ist daher auch der Inhaber der Datei (aber noch lange kein Urheber im Sinne des Gesetzes). Und als Inhaber darf er/sie natürlich darüber entscheiden, was mit dieser Datei bzw. Kopien davon geschehen soll. Selbst für private, inkommerzielle Zwecke.
Das ist dasselbe wie mit Fotografien alter Gemälde. Das Recht an der Fotografie hat der Fotograf, egal wie alt das Gemälde ist. Niemand hält dich ja davon ab, einen Goethe selbst einzuscannen (solange die Vorlage gemeinfrei ist). Du musst ja nicht zwingend die Gutenberg.de-Vorlage nutzen.
Aber hier kann mtravellerh wohl noch mehr dazu sagen. Das sollte nur im Sinne aller Beteiligten mal endgültig geklärt werden.
Ansonsten schau einfach mal bei xeno.org nach. Für gemeinfreie klassische Texte meist sogar eine bessere Adresse.