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Originally Posted by zilyal
À propos Abmahnfalle: Seit dem 1.1. gilt die Ausnahmeregelung für Maßangaben in Zoll nicht mehr ( http://www.heise.de/resale/artikel/A...te-273936.html). Forkosigan ist da aus dem Schneider, weil er Maßangaben bei den Readern gleich ganz vermieden hat (es müsste aber trotzdem "Größe" heißen ;-)), aber in PocketGoods Shop sollten die Angaben zum Bildschirm zur Sicherheit wohl um die Zentimetermaße erweitert werden.
zilyal
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Das hat mir jetzt keine Ruhe gelassen und ich habe mal nachgeschaut. Bei Forkosigan auf der Website steht in den Details zu den 360° z.B.:
Bildschirm 5” Eink® Vizplex, 600x800, 200 dpi, B&W
Somit läuft dies doch Konträr zum EinhZeitG. Da (wie o.a.) seit dem 1.1.10 die Ausnahmeregelung durch die EinhV ausgelaufen ist, sollten alle lieber ihre Informationen NUR in metrischen Einheiten angeben. Denn leider wurde der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Angabe zusätzlicher Einheiten bislang noch nicht umgesetzt (
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...7PC0510:DE:NOT). Und auch nach Anpassung der EU-Richtlinie, muss erst diese in die deutsche Gesetzgebung eingefrickelt werden - das kann dauern...