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Originally Posted by mmat1
Ich entnehme des Antworten, dass es wahrscheinlich immer eine irgendwie geartete Klausel gibt, bei der der Urheber das Verwertungsrecht zurückerhält und dass die Verbreitung auf anderen Medien in jedem Fall einer ausdrücklichen Zusatzvereinbarung bedarf.
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Das mit der Zusatzvereinbarung für andere Medien habe ich auch häufiger so gehört, aber das Verwertungsrecht für klassisch Gedrucktes verblieb, soweit ich weiß*, bislang auf unbestimmte Zeit beim Verlag.
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Originally Posted by mmat1
@Pynch: Det hat unbezahlten Sonderurlaub, und wenn Berti fertig ist, sind erstmal Anton oder Eddie dran ...
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Aha, er wurde also »freigestellt«.
* Da jetzt auch unser Anwalt diesen Thread abonniert hat, kann man wild losspekulieren und einfach hoffen, dass er wilde Behauptungen ggf. richtigstellt.