netzpolitik.org
veröffentlichte heute Auszüge aus aktuellen Papieren zum Leistungsschutzrecht. Die Papiere stammen angeblich aus dem Verlegerumfeld und wurden von einer anonymen Quelle an die Macher von netzpolitik.org zugeschickt.
Anscheinend sollen - wenn es nach dem Bundesverband der Zeitungsverleger (BDZV) sowie dem Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) geht - selbst Überschriften und Satzteile durch das neue Leistungsschutzrecht erfasst werden:
Quote:
Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sollten nicht nur Teile des Presseerzeugnisses wie einzelne Beiträge, Vorspänne, Bilder und Grafiken geschützt werden. Schutzwürdig sind beispielsweise auch Überschriften, Sätze, Satzteile etc., soweit sie einer systematischen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe in Verbindung mit dem Titel des Presseerzeugnisses dienen.
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Ich bin momentan noch so erzürnt über den veröffentlichten Inhalt, dass ich mich noch jeder weiteren Wertung enthalten möchte. Die von netzpolitik.org verwendete Überschrift "Verleger: Leistungsschutzrecht soll Sprache monopolisieren" bringt es allerdings ohnehin bereits auf den Punkt.