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Old 04-03-2009, 07:48 AM   #60
mos
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mos knows what time it ismos knows what time it ismos knows what time it ismos knows what time it ismos knows what time it ismos knows what time it ismos knows what time it ismos knows what time it ismos knows what time it ismos knows what time it ismos knows what time it is
 
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Originally Posted by Marc_liest View Post
Ich habe auch Post von Thalia bekommen:

...Ob Cover Bestandteile der angebotenen E-Books sind oder nicht, liegt bedauerlicherweise im Entscheidungsbereich der Verlage. Ebenso verhält es sich mit dem Inhaltsverzeichnis. Hier hat sich der Verlag anscheinend für ein geringe Ausstattung seiner E-Books entschieden, worauf wir leider keinen Einfluss haben....
Das ist doch eine Unverschämtheit. Ich verkaufe ein minderwertiges Produkt, schiebe das ganze auf den Hersteller und sage, kann ich nichts dafür. Bezahlen müssen sie trotzdem. Wenn ein eBook ein elektronisches Buch sein soll, dann muss es auch die Bestandteile eines Buches haben. Dazu gehört Cover, Inhaltsangabe und Layout/Rechtschreibprüfung.

Bei mir ist das ja auch immer noch der letzte Stand der Dinge bei Thalia. Libri hat mir mein erstes beanstandetes ebook gutgeschrieben.

Ist doch genau so, als würde man beim Autohaus ein Auto mit 3 Rädern kaufen und der Verkäufer sagt, können wir nichts für, hat der Hersteller so gemacht, sie müssen trotzdem den vollen Preis bezahlen und können es nicht zurück geben.

Da sollte man doch glatt mal die Verbrauchtzentrale einschalten, damit sich dieses Geschäftsgebahren nicht einbürgert. Die Ware hat verdeckte Mängel und da habe ich ein ein Nachbesserungs bzw. Rückgaberecht. Ist dem Verkäufer dieser Mangel bekannt und kennzeichnet er ihn nicht, ist das auch noch arglistig. Es wird nirgendwo darauf hingewiesen, dass dies oder jenes fehlen könnte. Ich, als Kunde, kann das nicht wissen und erhalte ein fehlerhaftes Produkt. So was kann doch nicht wahr sein. Wo bleibt der Käuferschutz hier?

Ich bin wirklich am überlegen, ob ich die Lastschriftbuchung zurück gehen lasse. Ich habe nicht erhalten, wofür ich bezahlt habe. Ich habe eine Frist zur Mängelbehebung gesetzt und dies ist bis jetzt nicht geschehen. Ich werde vom Kaufvertrag zurück treten. Das steht mir rechtlich doch eigentlich zu, oder wie seht ihr das?

Last edited by mos; 04-03-2009 at 08:09 AM.
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