Niemand hat eine Meinung? - Hm, das beunruhigt mich.
Sollte das stimmen, worauf ich hingewiesen habe, so hätte es weitere Konsequenzen,
beispielsweise hinsichtlich der beliebten Praxis, nach dem OCR die Titelseite exakt in der Weise wiederzugeben, wie der Verlag sie bei der Herausgabe der Druckversion gestaltet hat. Die Gemeinfreiheit einer Schrift erlaubt zwar, den Inhalt nach Belieben zu gestalten, zu verändern, zu korrigieren, Stellen wegzulassen, zu übersetzen usw., aber sie erlaubt keinen Eingriff in bestehende Rechte, etwa am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb oder Namensrechte. Die digitale Veröffentlichung ist gerade nicht vom ursprünglichen Herausgeber der Druckversion bewirkt oder genehmigt worden; Letzteres kann auch kaum unterstellt werden, und durch das OCR kommen nahezu automatisch auch Veränderungen gegenüber der Druckversion hinein. Wie etwa, wenn 1920 ein Buch vom Rowohlt-Verlag herausgegeben wurde, das dann gemeinfrei geworden und hier mit genau abgebildeter Titelseite hochgeladen worden ist, wenn derselbe Verlag auf die Idee kommt, dasselbe Buch heute neu zu veröffentlichen - vielleicht mit geänderter Rechtschreibung, wodurch neue Urheberrechte begründet werden?
Mir scheint es angezeigt, die hiesigen Veröffentlichungen lieber vollständig dem (OCR-)Bearbeiter zuzuordnen.
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