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Old 01-09-2013, 07:54 AM   #32
Rainer Zenz
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Originally Posted by medard View Post
Es gibt ja auch Freie Lizenzen, unter denen man so etwas veröffentlichen kann, und wenn ein Bücherklauer diese Lizenzen wegmacht, dann ist er eben ein echter Bücherklauer und kann als solcher auch angesprochen werden.
Das ist so nicht ganz richtig. Normaler Schriftsatz, erst recht einfache HTML-Formatierung, hat keine "Schöpfungshöhe" und ist deshalb auch nicht geschützt. Wenn dann noch der Text gemeinfrei ist, kann tatsächlich jeder so ein E-Book nehmen und damit machen, was er will.

Anders liegt der Fall bei Titelbildern, wenn sie hinreichende Schöpfungshöhe haben. Dazu muss eine künstlerische Leistung vorliegen, schlicht typografische Lösungen, auch ergänzt um gemeinfreie Illustrationen, erreichen die nicht.

Geschützt sind Sachen wie ein eigenes Vorwort, ein selbst erstellter Anmerkungsapparat usw. Ebenfalls Schutz genießen umfangreiche Zusammenstellungen als Ganzes, z. B. Zitatsammlungen, auch aus gemeinfreien Texten.

Bei den meisten Titel hier wird man also keine rechtliche Handhabe finden, wenn sie von anderen "entführt" werden, selbst wenn sie jemand verkauft. Behauptet so jemand allerdings, dieses E-Book sei urheberrechtlich geschützt, handelt es sich um (hübsches Wort) eine "Schutzrechtsberühmung" (Copyfraud), was man durchaus anmahnen kann.

Falls das Cover urheberrechtlich geschützt ist (was nicht angemerkt sein muss), kann man als Urheber eine Rechnung stellen, üblicherweise in mehrfacher Höhe des Standardtarifs. Dazu gibt es Präzendenzfälle. Das habe ich schon erfolgreich gemacht, allerdings nur bei kommerzieller Verwertung.

Das Ganze ist ein furchtbar kompliziertes und unscharfes Thema.
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