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Old 06-10-2009, 02:29 AM   #5
gromit62
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gromit62 has learned how to read e-booksgromit62 has learned how to read e-booksgromit62 has learned how to read e-booksgromit62 has learned how to read e-booksgromit62 has learned how to read e-booksgromit62 has learned how to read e-booksgromit62 has learned how to read e-books
 
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Hallo Netseeker,

ob man eReader in diesem Sinne als Träger für digitalisierte Werke betrachten darf ist noch nicht abschließend geklärt.* Ich glaube, es ist aber klar, daß die digitalen Werke nicht die Bibliothek verlassen dürfen, die Papierkopie allerdings schon.

*Ich erinnere daran, daß man z.B. bei den Navis mit Blitzwarner mittlerweile differenzieren muß. Bisher war die einhellige Meinung, daß solche Geräte verboten sind, weil in der Straßenverkehrsordung steht, daß Geräte, die "bestimmt" sind vor Verkehrskontrollen zu warnen, nicht erlaubt sind.
Ich habe das Wort "bestimmt" absichtlich hervorgehoben. Diese Geräte dienen nicht dem alleinigen Zweck vor Verkehrskontrollen zu warnen. Denn ebensogut könnte man das Autoradio verbieten, wenn die Sender Blitzwarnungen melden.
Laß Dir also das NAVI mit POI-Warner bei der nächsten Kotrolle nicht abnehmen, denn hierfür gibt es nun keine Grundlage mehr.

Zurück zum digitalen Lesegerät: Ich glaube auch hier darf man davon ausgehen, das ein Lesegerät ein Lesegerät ist. Wenn die Bibliothek also einen nur ihr zugänglichen Port für das Lesen und Beschreiben des eReader verwendet, könnte ich mir sogar eine Ausleihe außer Haus vorstellen. Innerhalb der Bibliothek sehe ich aber kaum Probleme, preisgünstige eReader einzusetzen. Vor Mißbrauch (digitale Kopie) kann man die Bücher ja mit den bereits bekannten Mitteln selbst schützen.
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