Also ich finde es ja sehr nett, dass beam hier fragt, aber aus meiner Sicht sind die Texte gemeinfrei, und das Zusammenschreiben mag ja Arbeit machen, ein neuer Verwertungsanspruch beziehungsweise Verwertungsverbotsanspruch entsteht meiner Meinung nach daraus nicht, erst recht nicht, wenn man noch alle Hinweise auf mobileread nebst Cover entfernt und einfach nur den Text noch einmal neu zu einem epub (oder was auch immer) konvertiert.
Ich sage ja nicht, dass ein solches Vorgehen nett wäre, legal dürfte es auf jeden Fall sein