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Originally Posted by Eagleeye
Ich frag mich nur, was der Unterschied zwischen diesem Angebot und dem Karlsruher Virtuellen Katalog ist ... Da sind die Titeldaten auch alle kostenfrei zugänglich.
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Well, Old Eagleeye, (sorry, ich lese gerade jemandem Old Surehand I vor
) Du darfst das Suchen
in einem Katalog nicht mit der
Weiterverwendung der Daten eines Kataloges in einen Topf werfen.
Großer Manitou spricht durch UrhG so:
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"§ 4 Sammelwerke und Datenbankwerke
(1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt.
(2) Datenbankwerk im Sinne dieses Gesetzes ist ein Sammelwerk, dessen Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind. Ein zur Schaffung des Datenbankwerkes oder zur Ermöglichung des Zugangs zu dessen Elementen verwendetes Computerprogramm (§ 69a) ist
nicht Bestandteil des Datenbankwerkes."
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Die Kataloge, die Generationen von Bibliotekaren im Schweiße ihres Angesichts über ihre jeweils eigenen Sammlungen angelegt haben sind
selbst schutzfähige Werke. Darum gehts wohl.
Und nun zurück zu Vupa-Umugi ...