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Originally Posted by netseeker
Oh ja! Ganz wichtig sonst liegen demnächst die ersten Abmahnschreiben im Briefkasten. Leider haben sich da einige Kanzeleien bereits drauf spezialisiert. Bei Firmen sollte auch die Handelsregisternummer, das zuständige Registergericht sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten sein.
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Naja, jetzt wollen wir hier nicht einen gesamten Berufsstand schlecht machen - es gibt halt überall schwarze Schafe. In der c't kann man ja oft genug darüber lesen. Zudem dürfen ja (nur) Mitbewerber und Interessenverbände von Marktteilnehmern (z.B. Verbraucherverbände) abmahnen. Also sollte man sich immer gut mit den Mitbewerbern und noch besser mit den Kunden stellen. Womit wir wieder am Anfang des Threads sind
Der Hinweis von netseeker trifft natürlich auch auf mich zu (trotz eines Moduls am Juridicum in Wien). Das Gesetz interpretieren und kommentieren dürfen nur die Juristen; der normal Sterbliche darf nur per Referenz auf solche verweisen.