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Originally Posted by doubleshuffle
Ob sowas gültig ist?
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Da würde ich mein Herz nicht dran hängen.
Wenn unter diesen Briefköpfen wesentliche Urteile/Beschlüsse stünden, so wäre das sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht (vgl. z.B.
§ 319 ZPO oder im StrafR den Fall einer Falschen Datumsangabe BGH, Beschluss v. 18.07.13 - 2 StR 118/13) als offenbare Unrichtigkeit und in den allermeisten Fällen ohne dass da auch mit der sofortigen Beschwerde wohl jemand Honig draus saugen könnte, berichtigungsfähig.