Hallo Dominik,
also ganz so schwarz würde ich das nicht sehen.
Klar, es gilt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr, aber wenn das Display defekt ist und keine äußeren Beschädigungen sichtbar sind, hat man wieder ganz gute Karten.
Wenn im ordungsgemäßen Gebrauch und Behandlung/Lagerung des Gerätes so ein Defekt nach 6 Monaten auftritt, kann man sehr wohl von einem Fehler ausgehen, der bereits bei Lieferung angelegt war.
Bei vielen Händlern wird zwischen der Gewährleistung vor/nach 6 Monaten gar kein Unterschied gemacht. (siehe z.B. ALDI).
Wenn keine Hinweise auf Gewaltanwendung vorhanden sind und die auch nicht stattgefunden hat, sollte man es auf jeden Fall versuchen und notfalls auch mal einen höflichen Kulanzantrag stellen.
Andererseits könnte man ja auch mal die Garantie (oft schneller) nutzen. Da ich mein eigenes Gerät jedoch aus den USA mitgebracht habe, kenn ich die hiesigen Bedingungen/Leistungen nicht. Wie sehen die denn aus ?
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