Quote:
Originally Posted by Sischa
Und genau dies wird zu wahren Potemkischen Dörfern herausgeputzt denn in einer Zivilklage kann der Urheber keine Strafe einklagen, verhängen lassen etc. sondern lediglich einen Schaden einklagen.
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Noch mal kurz

und zur Warnung:
"Lediglich mit einem Schaden" in Höhe eines fiktiven Lizenzschadens belastet zu sein der z.B. bei Profifotos auch durchaus im oberen vierstelligen/unteren fünfstelligen Bereich liegen kann wird den allermeisten Leuten weh tun. Nichts Potemkinsches daran. Ein Strafverfahren bringt der Staatskasse bzw. gemeinnützigen Organisationen was (bei Geldstrafe bzw. Einstellung gegen Zahlungsauflage) und dem Urheber nichts. Deshalb ist er daran in der Regel wenig interessiert.

Ende