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Originally Posted by netseeker
Anders sieht es dann aber evtl. bei einer Zivilklage durch den Urheber oder Verwerter aus, denn es ist nicht verboten, dass dieser Klage einreicht. Dann liegt es beim Gericht, ob es a) das Verfahren annimmt und b) eine Strafe verhängt oder nicht.
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Und genau dies wird zu wahren Potemkischen Dörfern herausgeputzt denn in einer Zivilklage kann der Urheber keine Strafe einklagen, verhängen lassen etc. sondern lediglich einen Schaden einklagen.
So macht es bereits erfolgreich die Musikindustrie allerdings auch nur wenn sichergestellt wurde das jemand Musik
verbreitet hat.
Dies ist sicherlich auch ebooks auf anzuwenden, wenn diese jemand per Download z.B. im Peer To Peer Netzwerk anbietet wird es hier sicherlich gehörige Strafen geben.
Was ich mich allerdings noch frage, und hier ging es in erster Linie ja um Amazon.com, wie die Rechtslage denn hier aussieht?
Man erwirbt ja bei Amazon.com in den USA seine ebooks wo technische Schutzsysteme wie das DRM ja nun nicht gesondert, rechtlich geschützt sind. Ob Amazon.com da in den Rechtsstreit gehen würde?
Aber das sollte hier keine Offtopic Diskussion über DRM werden, sorry, denke dafür gibt es schon den ein oder anderen Thread, wollte nur klar stellen eindeutig geregelt ist in Sachen DRM nichts.
Und bisher hat auch noch kein grundsätzlicher Rechtsstreit dazu vorgelegen.