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Originally Posted by Sischa
In Deutschland ist die Rechtslage nicht eindeutig geregelt.
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Ja, leider widersprechen sich § 95a UrhG "Schutz technischer Maßnahmen" (Verbietet es) und § 108b UrhG "Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen" (Stellt es für eigenen privaten Gebrauch straffrei).
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Originally Posted by Sischa
Um diese Behauptung mal nicht so stehen zu lassen, nein DRM entfernen ist nicht zwangsläufig illegal.
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Es IST in Deutschland zwangsläufig illegal (aufgrund § 95a UrhG), denn Illegalität bezeichnet einen Verstoß gegen geltendes Recht. Der Verstoß gegen § 95a UrhG ist eine illegale Handlung. Da herrscht also erstmal Eindeutigkeit. Aber der Verstoß gegen § 95a UrhG darf gemäß § 108b UrhG unter gewissen Voraussetzungen nicht gemäß der Straf- und Bußgeldvorschriften bestraft werden.
Es ist also illegal aber unter gewissen Voraussetzungen nicht zwingend
strafbar.
Anders sieht es dann aber evtl. bei einer Zivilklage durch den Urheber oder Verwerter aus, denn es ist nicht verboten, dass dieser Klage einreicht. Dann liegt es beim Gericht, ob es a) das Verfahren annimmt und b) eine Strafe verhängt oder nicht.
Das ist eigentlich ein bitterböser Witz und das absolute Gegenteil von Rechtssicherheit.