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Old 06-09-2010, 02:31 AM   #27
gulu-gulu
Guru
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Originally Posted by T_Frain_K View Post
gulu², du hast immer noch ein bisschen eine andere Ansicht als ich: Ich vergleiche WEP mit einem Schloss, das leicht zu knacken ist. Mag sein, dass man leicht reinkommt, aber ein Schloss ist immer noch ein Schloss. Du aber mit einer offenen Tür, das kann ich so nicht stehenlassen.
Immerhin ist dass genau die Rechtfertigung von Dieben. Mit der gleichen Argumentation kann ich nämlich behaupten, dass Vorhängeschlösser von Müllner und billige Zahlenschlösser eine Einladung zum Diebstahl sind - die bring ich nämlich auch völlig problemlos auf.

Aber beachi hat Recht, verzeihung, recht. ja, machen wir Schluss damit.
Da hast du recht. WEP mag noch als Schloss durchgehen. Allerdings ist ein Schutz trotz dieses "Schlosses" einfach überhaupt nicht gegeben. Das ist in etwa so, als würde man seine Geldkassette mit einem Poesie-Album-Schloss sichern und auf die Rückseite den Schlüssel kleben.. Aber gut.. genug davon.

Ich bin ja auch der Meinung, dass wenn jemand sein WLAN offen lassen möchte (oder mit WEP "sichern" möchte) kann das jeder gerne tun. Sind ja in einem freien Land und vielleicht hat ja der ein oder andere auch eine gute Begründung für sein Tun. Deswegen finde ich eine Abmahnung für das Betreiben eines ungesicherten WLANs nicht besonders gelungen. Allerdings ist meine ganz persönliche Meinung auch, dass der Betreiber eines unzureichend gesicherten WLANs für potentiellen Mißbrauch und dadurch entstandene Schäden mitverantwortlich ist und auch dafür zu Rechenschaft gezogen werden sollte..
Wenn ich meine Wertgegenstände mit einem leicht zu knackenden Schloß sichere, zahlt schließlich auch keine Versicherung. Oder gehen wir noch einen Schritt weiter: ich sichere meinen Waffenschrank mit einem 50-Cent-Mini-Schloß. Wird dieses geknackt und mit den Waffen Schaden angerichtet werde ich ja auch bestraft.. (oder nicht?)
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