Ich finde den Vergleich mit der versperrten Haustüre nicht so weit hergeholt - Ein herkömmliches Zylinderschloss kann ich nämlich auch problemlos öffnen - und eine Terassentür oder ein Fenster reicht ein Bohrer, wie das geht ist heutzutage ein offenes Geheimnis. So etwas wie verbotenes Wissen gibt es heute nicht mehr.
Daher würde es mich sehr wundern, wenn "einbrechen" im digitalen Sinne weniger strafbar wäre als die herkömmliche Variante. Es geht ja im Prinzip darum (für den Privatanwender zumindest), dass ein Schutz da ist, ob nun effektiv oder nicht. Denn es ist das unerlaubte Aushebeln/Umgehen des Schutzes, das den Strafakt einläutet. J.m.2.c.´s.
Wundern tut mich das Urteil aber nicht: Denn ähnlich dubios ist es auch bei den optischen Kaufmedien: kaum eine CD / DVD ist heute nicht mehr kopiergeschützt. Man darf eine Kopie für private Zwecke nutzen, man darf MP3´s rippen bzw. den Film für seinen PMP konvertieren - aber man darf dazu
nicht den Kopierschutz des Mediums überwinden, was jedoch das ganze Vorhaben zu einem hyphothetischen Paradoxon macht. Ergo macht man sich strafbar, wenn man seine für gutes Geld gekauften CDs auf seinen für gutes Geld gekauften MP3-Spieler lädt. Interessiert zwar keinen, aber der Rechtsspruch dahinter ist genau so hirnrissig, wenn man mir den Ausdruck gestattet.
PS: Ich hab bei uns damals WEP aufgesetzt, da diverse Netzteilnehmer (Sony PSP u.a.) nichts anderes konnten. Ist heutzutage hinfällig, aber NTRS. Ausserdem wohne ich in der Provinz, in der Stadt hätte ich vielleicht auch ein bisschen mehr Bedenken.