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Originally Posted by gulu-gulu
Das kann ich zwar nachvollziehen, aber gut finde ich es trotzdem nicht. Wenn ich schon weiss, dass WEP leicht zu knacken ist (und dafür brauchts ja nicht mal besonders gute Computer-Kenntnisse..) breche ich mir doch auch nichts ab, die WLAN-Konfiguration auf WPA2 umzustellen.. das kann praktisch jeder Router, die Einstellung ist echt nicht kompliziert und sonst ändert sich doch nicht viel dadurch. Verstehe ehrlich gesagt auch nicht, warum WEP und WPA1 überhaupt noch implementiert werden. Das schafft nur Verwirrung und potentiell schlecht gesicherte Netze...
Und um in deinem Beispiel zu bleiben: für mich bedeutet WEP nicht das absperren der Haustüre sondern lediglich das anlehnen der Türe..
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Tja, wann ist eine Sicherung eine Sicherung? Es sind auch zwei unterschiedliche Probleme: 1) Was kann man
von mir an Maßnahmen fordern um Dritte, die in in jedem Falle mit krimineller Energie vorgehen, auszuschließen? 2) Was
möchte ich selbst an Vorkehrungen treffen um, was mir lieb und teuer ist, zu schützen?
Dass es nicht gut ist, ein Auto mit offener Tür abzustellen ist klar. In Anbetracht der Tatsache, das jeder, der einen Funken Ahnung und das richtige Werkzeug hat einen verschlossenen Pkw in weniger als 10 Sekunden geöffnet hat ist aber auch das einfache Verschließen eines Pkw an und für sich keine hinreichende Sicherungsmaßnahme.
Warum es zum Beispiel Nintendo (vgl. Posting von Freeshadow) nicht für nötig hält da mit der Zeit zu gehen und bei WEP bleibt ist mir auch schleierhaft.
Das Problem ist ein sich ständig erneuerndes. Es gibt zu jedem Zeitpunkt jede Menge "alter" Hardware und Software die nicht einfach weggeworfen/gelöscht sondern weiter betrieben wird bzw. aus finanziellen Gründen werden "muss".
Daher hat der BGH auch die Meinung vertreten, dass es dem
privaten Betreiber eines WLAN-Netzes nicht zugemutet werden könne, seine Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden und dass die Pflichten sich auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen bezögen.
Wie das dann im Einzelfall betrachtet wird ... Argumente gibts immer