1) Es ist unerheblich, wo andere Urheberrechte gelten. Es gelten die in dem Land, in dem du dich zu dem Zeitpunkt aufhältst, in dem du etwas hoch- oder herunterlädst.
1a) Es steht dir jederzeit frei, das Werk selbst zu übersetzen. Dann gehören dir die Urheberrechte an deiner Übersetzung.
2) In diesem Fall kannst du das als eine Art gemeinschaftlichen Urherrechts sehen, da zwei Personen (Autor und Übersetzer) an der Schaffung des Werks beteiligt sind. Und in diesem Fall gilt ganz klar, dass die 70+ Jahre-Regel greift, sobald der letzte der Beteiligten verstorben ist.
Da ich kein Jurist bin, auch hier: ohne Gewähr. Ansonsten gilt die Faustregel: Kann es Probleme geben, lass die Finger davon. Verlage können sich immer bessere Anwälte leisten als du.