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Old 06-06-2010, 03:52 AM   #9
beachwanderer
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Originally Posted by T_Frain_K View Post
Haarspalterei. Mein W-LAN ist auch "nur" WEP-gesichert.

Meiner Meinung ist "hinreichend gesichert", wenn man gegen beabsichtliches Eindringen mit normalen Methoden absichert. Ähnlich wie das zusperren der Haustüre. Dass natürlich Spezialisten mit dem entsprechenden Werkzeug immer die Möglichkeit haben, irgendwo einzudringen, sollte nicht dem braven Bürger zur Last gelegt werden.
Absolut legitime und vertretbare Auffassung. Solange der BGH hier in D aber anderer Meinung ist müssen wir uns in D damit auseinandersetzen, was die Gerichte meinen und nicht was man auch als vernünftig ansehen kann.

Das Problem ist auch in diesem Fall, dass einerseits über den Einzelfall zu entscheiden ist (und deshalb durchaus ergebnisorientiert für den Fall gefeilt und gebogen wird) und anderesreits natürlich alle Welt begierig ist aus der jeweiligen Einzelfallentscheidung so viele allgemeingültige Regeln wie möglich abzuleiten.

Da ich dazu nun nicht noch einen Thread aufmachen will an dieser Stelle folgender Hinweis:

In der c't Nr. 13/2010 v. 7.6.2010 (bei Abonennten schon im Kasten ) gibt es ab S. 74 einen lesenwerten Artikel von Holger Bleich unter dem Titel "Ein falscher Klick ... / Das Internet ist ein juristisches Minenfeld" der einen Überblick und eine berechtigte Polemik zu der Art und Weise des Einsatzes der Abmahnung in D im Zusammenhang mit dem Web und auch zur fahrlässigen Gesetzgebungspolitk in diesem Zusammenhang enthält.


Quote:
Freeshadow
schon für leute mit NDS
WEP gilt nicht als hinreichend gesichert
Tja. Ich habe hier für meine ollen Palms noch eine WLAN-SD Karte leider fast nur noch herumliegen, die nicht nicht an meinem WLAN betreiben mag/kann ....

Last edited by beachwanderer; 06-06-2010 at 04:00 AM.
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