Da das nicht direkt was mit ebooks zu tun hat ein Lounge-Thread.
Es gibt nun also eine
Pressemitteilung dazu, dass der BGH im Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08 – (Kommt in die amtliche Sammlung mit dem Titel "Sommer unseres Lebens" weil es darum ging) nun auch selbst die "Störerhaftung" für offene WLANs festgeklopft hat. Wenn der Volltext da ist wird der Link nachgeliefert.
Also, wie weitgehend erwartet:
Quote:
Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird.
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Ob und wie genau im Urteil selbst auch dies steht, bleibt abzuwarten:
Quote:
Privaten Anschlussinhabern obliegt ... eine Pflicht zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt ist, von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen missbraucht zu werden. Dem privaten Betreiber eines WLAN-Netzes kann jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden. (Hervorh. v. mir) Ihre Prüfpflicht bezieht sich daher auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen.
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und:
Quote:
Der Beklagte haftet deshalb nach den Rechtsgrundsätzen der sog. Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten (nach geltendem, im Streitfall aber noch nicht anwendbaren Recht fallen insofern maximal 100 € an). (Hervorh. v. mir)
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Beachte: Es ging um 1 (i.W. einen) Titeldownload.