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Old 05-12-2010, 05:17 AM   #12
beachwanderer
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Post Generalanwältin am EuGH plädiert für differenzierten Vervielfältigungsausgleich

Die Audiencia Provincial de Barcelona hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die spanische Abgabenregelung in ihrer Umsetzung des Begriffs eines "gerechten Ausgleichs"mit der Richtlinie 2001/29/EG vereinbar ist.

Art. 5 Abs. 2 lit. b der Richtlinie 2001/29/EG erlaubt es den Mitgliedstaaten als Ausnahme vom geschützten Vervielfältigungsrecht der Urheber, Künstler etc., Privatkopien zuzulassen, sofern für die Rechtsinhaber ein «gerechter Ausgleich» gewährleistet wird.

Nach Auffassung von Frau Verica Trstenjak, Generalanwältin bei dem Europäischen Gerichtshof, in den Schlussanträgen v. 11.05.2010 - EuGH, Az: C-467/08, erfüllen nationale Ausgleichssysteme, die eine Abgabe auf Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Wiedergabe vorsehen, dieses Erfordernis nur dann, wenn die Anlagen, Geräte und Medien mutmaßlich zur Anfertigung von Privatkopien benutzt werden. Eine solche Abgabe könne auch nicht unterschiedslos auf Unternehmen und Freiberufler angewandt werden, da diese die Geräte und Datenträger eindeutig zu anderen Zwecken erwerben.

Der EuGH folgt in seinen Entscheidungen regelmäßig wesentlich den Anträgen der Generalanwälte. Wann eine Entscheidung, die ggf. auch Auswirkungen auf die deutsche Regelung im UrhG haben würde, zu erwarten ist ist noch nicht bekannt.

Downloadlink Pressemitteilung (pdf, 2 Seiten)

Last edited by beachwanderer; 05-12-2010 at 05:31 AM.
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