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Originally Posted by K-Thom
Seufz, wollen wir jetzt ernsthaft darüber diskutieren, was eine Regierung darf oder tut, auch wenn sie es nicht sollte, und dem, was ein Privatmann (bzw. Privatfrau) tut, auch wenn er/sie es nicht sollte ...?
Wenn du es mit dieser Argumentation schaffst, dass Downloader prinzipiell straffrei ausgehen, küsse ich dich vor allen Teilnehmern beim nächsten Forumstreffen auf den nackten Hintern.
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Ach Du sch... nee lieber nicht !
Mal im ernst. So pauschal will ich das ja gar nicht machen. So ist der "Besitz" mancher Daten (siehe z. das Beispiel Kinderpornogrphie) durchaus strafbar.
Ich sehe allerdings aus vorgenannten Gründen für die Justiz große Schwierigkeiten, jemanden allein für den Download von urheberrechtlich geschützten Daten/Inhalten zu bestrafen. Bisher sind nach meiner Kenntnis immer die Anbieter/Uploader (also die Quelle) solcher Daten verurteilt worden.