View Single Post
Old 03-10-2010, 08:51 AM   #34
netseeker
sleepless reader
netseeker ought to be getting tired of karma fortunes by now.netseeker ought to be getting tired of karma fortunes by now.netseeker ought to be getting tired of karma fortunes by now.netseeker ought to be getting tired of karma fortunes by now.netseeker ought to be getting tired of karma fortunes by now.netseeker ought to be getting tired of karma fortunes by now.netseeker ought to be getting tired of karma fortunes by now.netseeker ought to be getting tired of karma fortunes by now.netseeker ought to be getting tired of karma fortunes by now.netseeker ought to be getting tired of karma fortunes by now.netseeker ought to be getting tired of karma fortunes by now.
 
netseeker's Avatar
 
Posts: 4,763
Karma: 615547
Join Date: Jan 2008
Location: Germany, near Stuttgart
Device: Sony PRS-505, PB 360° & 302, nook wi-fi, Kindle 3
Quote:
Originally Posted by EbookHype View Post
Was mir übrigens auffällt, ist das der User Sylarx mit deutschem Recht und deutschen Wikipedia Seiten zum deutschen Urheberrecht bombardiert wird und dabei sitzt er vielleicht gerade in Spanien an einem netten Pool weil er dort wohnt oder in Timbuktu, wo es kein US Copyright oder deutsches Urheberrecht gibt. Es handelt sich bei mobileread ja um eine „.com Seite und keine .de Seite, bei der man eher davon ausgehen kann, das alle beteiligten in Deutschland wohnen. Womit dann zumindest ihm das deutsche Recht egal sein könnte am Pool in Timbuktu
@EbookHype: Ich zitiere Dich hier zwar aber dies ist nicht speziell für dich "gemünzt". Also bitte nicht als persönliche Ansprache an Dich verstehen, Dein Post spricht nur den Bezug zwischen nationalem & internationalem Urheberrecht, Standort des Up- bzw. Downloaders sowie dem Serverstandorts von MobileRead an und soll mir hier einfach als Einleitung dienen.

Perry Rhodan SB 108 ist weder in Spanien noch in einem anderen Land, das die Berner Übereinkunft und/oder das "Agreeement of trade-related aspects of intellectual property rights" der WTO unterschrieben hat, gemeinfrei. Es gibt nur sehr, sehr wenige Länder, die keine der beiden Vereinbarungen unterzeichnet haben. Unsere Server stehen in Kanada und es gibt weitere Downloadserver in USA (für Werke, die in USA out of copyright sind aber in Kanada noch der 50-Jahre-Frist unterliegen). Ein Upload des SB 108 auf die MobileRead Server stellt somit einen Bruch des Urheberrechts sowie einen Verstoß gegen das MobileRead-Regelwerk dar. Wir würden die Datei(en) sofort löschen und der User hätte mit Konsequenzen zu rechnen, da er beim Upload versichern muss, dass der Upload im Einklang mit dem kanadischen Urheberrecht bzw. dem US-Copyright erfolgt.

Eine Verteilung via MobileRead ist ausgeschlossen.

Zur dt. Privatkopie: Dies wurde in der Realität zumindest bei Musik von mehreren Gerichten auf enge Familienangehörige reduziert. Bei nachgewiesener Verteilung im engen Freundeskreis wurde bereits mehrfach zugunsten der Rechteinhaber entschieden.
netseeker is offline   Reply With Quote