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Originally Posted by gromit62
Nachfolgend schreibe ich "offensichtlich" mal zum besseren Verständnis der Bedeutung getrennt.
Üblicherweise wird aber die Rechtswidrigkeit einer im Internet angebotenen Datei nicht "offen" sichtlich.
Erst nach einem Download (dann ist die Kopie ja bereits erfolgt) kann die Rechtswidrigkeit nach Ansicht durch Copyright-Vermerke (soweit noch vorhanden) erkannt werden. Man kann nun zwar sagen "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", aber die Kopie ist erfolgt, als die Rechtswidrigkeit noch nicht "offen" sichtlich war. Ganz schön verdreht was ?
Also für mich bedeutet das:
Wenn mir etwas zum Download ohne deutlichen Hinweis auf Rechtswidrigkeit angeboten wird, schaue ich nicht mehr anderweitig nach, ob ich darf. Ich bleibe unwissend und kann den Inhalt höchstens vermuten.
Zwischenbemerkung: Wie oft wird einem doch was ganz anderes untergeschoben ?
Also: Ich lade es herunter. Ich bin nicht verpflichtet, mich vor jedem Download über die Legalität der Vorlage anderweitig zu erkundigen.
Es ist halt nicht "offen sichtlich", das hier was falsch läuft.
Also habe ich mich zwar richtig verhalten ...
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Hi gromit62,
nein das Zitierte ist zu undifferenziert und so nicht haltbar und wäre, wenn Du danach gehst für Dich kein erfolgversprechender Standpunkt.
Ich muss K-Thom diesbezüglich:
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Die zweite Novelle des Urheberrechtsgesetzes ist noch nicht sonderlich alt. Es gibt bisher kaum verbindliche Aussagen und Urteile, die zudem alle Eventualitäten abdecken können. Es kann also gut sein, dein LG sagt "geht in Ordnung", das OLG will dir einen Strick daraus drehen, und der BGH kassiert das Urteil wieder.
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Ich muß die Datei ja geradezu untersuchen, denn nur legale Dateien darf ich auch wieder legal verbreiten.
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Stimmt. Ist ein Aufwand. Aber wäre der nicht in deinem eigenen Sinne? Es entscheiden nun einmal nicht die User bzw. der Bürger, was rechtens ist.
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zustimmen.
Es wird natürlich nicht nur nach der einzelnen Datei sondern auch nach der Erkennbarkeit für den einzelnen Autor/Urheber und die "Downloadumgebung" gehen.
Wenn Autor X von einem Tag auf den anderen anfängt, neue Bücher nicht mehr mit CC-Lizenzen auszustatten und frei ins Netz zustellen nachdem er das vorher immer getan hat und Du sein erstes nur kostenpflichtiges Werk auf der Platte hast stehst Du natürlich argumentativ etwas besser da als wenn Du die "Tales of Bubba the Bearded Druid" von Autorin Y (die noch nie etwas "gratis" gegeben hat) irgendwo einsammelst.
Wenn Du dann einwenden willst, dass p2p-Netzwerke nützliche Dinge sind auf denen auch Wissenschaftler oder Open-Source Programmierer ihre Projekte zugänglich machen und Autoren freie Bücher veröffentlichen dann wird man zum Gegenstand des Streits machen, wie das Verhältnis der Zahlen von illegalen zu legalen Dateien bei Deinem Downloadort ist.
Man kann der einzelnen Datei eben wirklich zunächst nicht ansehen was drin ist. Also wird Deine Prüfungspflicht
vorverlegt. Klassischer Fall: Der Film der vor der Kino-Premiere im Netz verfügbar ist. Die Umstände sagen Dir: Das wird nach aller Lebenserfahrung kein legaler Download sein.
Zum Test einer solchen Sache durch die Instanzen (und die für eine effektive Prozessführung sicher auch nötigen Gutachterkosten) würde ich einen vorherigen guten Sparplan empfehlen. Das wird teuer und die Rechtsschutz wird Dich da abblitzen lassen.
(I.Ü.: Die Hehlereiargumentation führt vom Thema weg.)