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Originally Posted by K-Thom
... Auch bei Hehlerware kannst du ja nicht zwingend vor dem Kauf erkennen, dass es sich um gestohlenes Gut handelt. Und trotzdem machst du dich erst einmal (mit)verdächtig. Da hängt's von deinem Vorleben ab, ob man dir einen Vorsatz und eine Mitwisserschaft/Mittäterschaft nachweisen könnte.
Zusätzlich hat die Polizei das Recht, die gekauften Waren bei dir zu konfiszieren. Den Schaden hast du also auf jeden Fall, auch bei materiellen Gütern...
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Ah, die Diskussion wird wirklich sehr interessant. Find ich gut.
Allerdings muß man hier unterscheiden:
Erstens: Zur Hehlerei gehört die Weiterveräußerung, zumindest die Absicht. Das ist hier nicht der Fall. Derjenige der am Ende Hehlerware unwissentlich kauft, macht sich nicht strafbar, muß dem Eigentümer die Ware jedoch zurückgeben. Es handelt sich bei der Kopie von geistigem Eigentum aber niemals um entwendete Waren sondern nur um Kopien. Dem ursprünglichen Eigentümer ist also nie etwas abhanden gekommen, was zurückgegeben werden muß.
Zweitens steht ja ausdrücklich in Urheberrechtsgesetz das nur die "offensichtlich" unrechtmäßige Kopie darunter fällt.