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Üblicherweise wird aber die Rechtswidrigkeit einer im Internet angebotenen Datei nicht "offen" sichtlich.
Erst nach einem Download (dann ist die Kopie ja bereits erfolgt) kann die Rechtswidrigkeit nach Ansicht durch Copyright-Vermerke (soweit noch vorhanden) erkannt werden. Man kann nun zwar sagen "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", aber die Kopie ist erfolgt, als die Rechtswidrigkeit noch nicht "offen" sichtlich war. Ganz schön verdreht was ?
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Nein, nicht einmal.
Auch bei Hehlerware kannst du ja nicht zwingend vor dem Kauf erkennen, dass es sich um gestohlenes Gut handelt. Und trotzdem machst du dich erst einmal (mit)verdächtig. Da hängt's von deinem Vorleben ab, ob man dir einen Vorsatz und eine Mitwisserschaft/Mittäterschaft nachweisen könnte.
Zusätzlich hat die Polizei das Recht, die gekauften Waren bei dir zu konfiszieren. Den Schaden hast du also auf jeden Fall, auch bei materiellen Gütern.
Im Bezug auf Downloads:
Die zweite Novelle des Urheberrechtsgesetzes ist noch nicht sonderlich alt. Es gibt bisher kaum verbindliche Aussagen und Urteile, die zudem alle Eventualitäten abdecken können.
Es kann also gut sein, dein LG sagt "geht in Ordnung", das OLG will dir einen Strick daraus drehen, und der BGH kassiert das Urteil wieder.
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Ich muß die Datei ja geradezu untersuchen, denn nur legale Dateien darf ich auch wieder legal verbreiten.
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Stimmt. Ist ein Aufwand. Aber wäre der nicht in deinem eigenen Sinne? Es entscheiden nun einmal nicht die User bzw. der Bürger, was rechtens ist.