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Originally Posted by K-Thom
§ 53 UrhG
"Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
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Die Essenz hiervon ist wohl: ...soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird ...
Die rechtswidrige Herstellung kann ich ja als Downloader "in der Regel" nicht prüfen, es sei denn, sie wird so angekündigt, wie sylarx es getan hat.
Deshalb hast Du in diesem Fall recht und ich hab ja auch empfindlich auf sylarx Ankündigung reagiert.
Nachfolgend schreibe ich "offensichtlich" mal zum besseren Verständnis der Bedeutung getrennt.
Üblicherweise wird aber die Rechtswidrigkeit einer im Internet angebotenen Datei nicht "offen" sichtlich.
Erst nach einem Download (dann ist die Kopie ja bereits erfolgt) kann die Rechtswidrigkeit nach Ansicht durch Copyright-Vermerke (soweit noch vorhanden) erkannt werden. Man kann nun zwar sagen "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", aber die Kopie ist erfolgt, als die Rechtswidrigkeit noch nicht "offen" sichtlich war. Ganz schön verdreht was ?
Also für mich bedeutet das:
Wenn mir etwas zum Download ohne deutlichen Hinweis auf Rechtswidrigkeit angeboten wird, schaue ich nicht mehr anderweitig nach, ob ich darf. Ich bleibe unwissend und kann den Inhalt höchstens vermuten.
Zwischenbemerkung: Wie oft wird einem doch was ganz anderes untergeschoben ?
Also: Ich lade es herunter. Ich bin nicht verpflichtet, mich vor jedem Download über die Legalität der Vorlage anderweitig zu erkundigen.
Es ist halt nicht "offen sichtlich", das hier was falsch läuft.
Also habe ich mich zwar richtig verhalten, bin nun aber im Besitz einer Kopie, die ich in keinem Fall ungesehen wieder kopieren oder anbieten darf. Ich habe allerdings noch nirgends gesehen, daß das Lesen solch einer Kopie verboten ist, oder das ich verpflichtet bin, diese sofort zu vernichten. Ich muß die Datei ja geradezu untersuchen, denn nur legale Dateien darf ich auch wieder legal verbreiten.