§ 53 UrhG
"Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte
oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
(Hervorhebung von mir)
Da sylarx selbst schreibt, dass als Vorlage eine ausgeliehene Buchausgabe gedient hat, ist die Vervielfältigung unzulässig gewesen. Und damit würdest du die Datei aus einer "offensichtlich rechtswidrigen Quelle" beziehen und machst dich als Downloader strafbar.
Du kannst gerne versuchen, das vor Gericht auszudiskutieren. Aber frag' dich bitte vorher, wer sich wohl die besseren Anwälte leisten kann ...