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Originally Posted by K-Thom
Auch der Downloader würde sich in diesem Fall strafbar machen, denn ein kurzer Check ohne großen Aufwand würde aufzeigen, dass diese Datei nirgendwo legal angeboten wird und dieser Scan nicht zur öffentlichen Verbreitung freigegeben ist....
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Dieser Überzeugung bin ich nicht.
Es ist für den Downloader unzumutbar die Rechte des Uploaders an einem Inhalt zu überprüfen.
Libreka hat auch zeitweise kostenfrei Bücher angeboten, die woanders bezahlt werden mussten. Wer hat denn überprüft, ob die dazu die Rechte besaßen. Außerdem hat es schon viele Irrtümer gegeben, wo ein Verlag nur vermeintlich die Rechte hatte. Ich habe auch noch nicht gehört, daß jemand tatsächlich für den Download bestraft wurde. Die Medien beschreiben das zwar oft so. In Wirklichkeit wurden aber die Nutzer von Tauschbörsen verurteilt, weil diese heruntergeladene Dateien automatisch wieder öffentlich zur Verfügung stellen.