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Originally Posted by gromit62
Nicht derjenige der solch eine Kopie herunterläd macht sich strafbar sondern der Anbieter.
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Auch der Downloader würde sich in diesem Fall strafbar machen, denn ein kurzer Check ohne großen Aufwand würde aufzeigen, dass diese Datei nirgendwo legal angeboten wird und dieser Scan nicht zur öffentlichen Verbreitung freigegeben ist.
Vor allem gilt das Recht auf Privatkopie nicht für
ausgeliehene Bücher. Das wäre die liberalste Auslegung, die ich mir vorstellen würde ...