Da ciando regelmäßig eBooks mit
deutlich vergünstigten Preisen anbietet (bis zu 75% Nachlass), habe ich vorletzte Woche einmal ganz offiziell beim Börsenverein angefragt, ob das in dieser Form zulässig ist oder das nicht gegen die Buchpreisbindung verstößt.
Nicht, um ciando ans Bein zu pinkeln, sondern um auch für mich abzuklären, ob dieses Vorgehen damit auch anderen Anbietern offen steht.
Auch der Börsenverein konnte nur darauf verweisen, dass es dazu keine verbindliche gesetzliche Regelung gibt und hat seinerseits Informationen bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eingeholt.
Hier deren Einschätzung:
Quote:
zeitlich befristete Sonderangebote sind inzwischen nicht mehr per se unzulässig. Sie sind allenfalls unter dem Gesichtspunkt der unsachlichen Einflussnahme (§ 4 Nr. 1 UWG) zu beurteilen.
Dort kennen wir immer noch die Fallgruppe des sog. Übertriebenen Anlockens. Hiervon ist dann auszugehen, wenn die Fähigkeit des Verbrauchers zu einer informierten Entscheidung wesentlich eingeschränkt wird.
Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn der Verbraucher nicht in der Lage ist, Vergleichsangebote einzuholen. Bei einer Befristung von einer Woche kann man aber von einer solchen Drucksituation auf Seiten des Verbrauchers nicht ausgehen. Der Fall wäre sicherlich anders zu beurteilen, wenn es sich lediglich um Stundenangebote handelt.
Von daher sehe ich keinen Ansatzpunkt nach dem UWG*.
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* Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Dazu die Schlussfolgerung des Börsenvereins:
Quote:
Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ist nichts gegen das Herabsetzen eines Preises für eine Woche einzuwenden, da hierin noch kein übertriebenes Anlocken zu sehen ist.
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Ob sich diese Sichtweise auch auf Bücher erstreckt, kann ich nicht sagen. Aber zumindest für eBooks bedeutet das, dass Aktionswochen mit deutlich reduzierten Preisen möglich sind.