Aus Wikipedia:
Als Vaporware wird eine Produktankündigung bezeichnet, deren Auslieferungsdatum mehrfach auf unbestimmte Zeit verschoben wurde oder bei der die Auslieferung des Produktes nicht zu Stande kam.
Der Begriff vapor kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Dampf“. Deutsche Umschreibungen sind „nichts als heiße Luft“ oder „viel Lärm um nichts“. Der Begriff wurde populär, als die von der International Data Group herausgegebene Zeitschrift Infoworld im November 1985 im Alexic Hotel in Las Vegas den Golden Vaporware Award an Bill Gates für die Verzögerung von Microsoft Windows 1.0 vergab. [Zitat ende]
Ich schlage den txtr für den Vaporware Award vor. 
(Der Vaporware Award ist ein Negativpreis für angekündigte, aber nicht zum angegebenen Zeitpunkt fertig gestellte Hardware- oder Software-Produkte. Das US-Magazin Wired veröffentlicht seit 1996 jährlich die Liste der bei seinen Lesern zehn bekanntesten Vaporware-Produkte. Ein bekannter Preisträger ist Duke Nukem Forever, ein Spiel, das 1997 angekündigt wurde und bis heute nicht erschienen ist. -> s. Wikipedia).
Aber auch hier meine Fragen an txtr:
1. Welche Lehren werden aus dem PR Desaster mit dem Reader gezogen?
2. Warum wird man bei seriösen und ernsthaften Anfragen im Forum ignoriert?
3. Woher kommt die augenblickliche "Liebe" zu Apple? (s. Blog?)
4. Warum bekommt man als eingetragener Newsletterempfänger keinen Newsletter?
5. Wiso wurde die Firmierung (Ldt. zu GmbH) und das Logo geändert?
6. Warum werden Fragen zur Bedienungsanleitung und API nicht beantwortet?
7. Welche Maßnahmen wurden zur besseren Kundenkommunikation getroffen?
8. Gibt es überhaupt schon fertige Hardware? (s. "gestohlenes" Exemplar CES)
9. Wie gedenkt txtr einen Service zu gewährleisten, wenn sie die Startprobleme nicht mal in den Griff bekommen? Hotline? Online? Partner?
10. Wie sieht es bei Problemen mit der Wireless-Verbindung aus? Wer ist der Service-Partner? txtr oder Provider (E+)
11. Wie lange ist eine Ersatzteil-Versorgung/ Reparatur-Versorgung organisiert/gewährleistet?
12. Wie wird der Garantie-Service gewährleistet? Service-Level/Reaktionszeiten?
13. Ist mit Firmware Updates zu rechnen? Wie werden diese eingespielt? (Wireless?, USB? )
14. Wie wird der Lizenzerwerb von gekauftenm Content bei notwendigem Neuaufbau des Readers und fehlendem txtr-Contentservers gewährleistet?
15. Lt. AGB sind die txtr.com Inhalte nur mit
"s. § 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung ...
2. Die Dateien können auf den von txtr angebotenen sogenannten txtr Reader, einem möglichen digitalen Lese- und Speichergerät, geladen und auf diese Weise einfach und überall hin transportiert werden. Ein Nutzer kann jederzeit die Daten seines txtr Readers mit denen auf seinem txtr-Account synchronisieren.
3. txtr behält sich vor, die Nutzung auch über spezielle Applikationen auf sogenannten smartphones, insbesondere dem iphone, zu ermöglichen."
Werden damit andere Reader ausser txtr und Apple ausgeschlossen?
16. Zitat "AGB":
" 3. Die Annahme des Kaufvertrags über ein E-Book durch txtr erfolgt mit Bereitstellung des Download-Links auf der Homepage im Kontobereich des Nutzers. Der Nutzer kann beim Anklicken den Download der Datei ausführen. Sobald der Link zum Herunterladen durch den Nutzer aktiviert wird, geht die Gefahr auf ihn über. Das E-Book steht nach dem Erwerb des Nutzungsrechts zum Daten-Download im Kontobereich des Nutzers zur Verfügung...."
Was ist bei Verbindungsabbruch? Die "Gefahr" kann in diesem Fall nicht an den User übergeben werden. txtr haftet bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages (Lieferung, bzw in diesem Fall: vollständiger Download!!!)
17. Zitat AGB:
"5. Soweit der Weitergabe eines E-Books zwingende Gründe entgegenstehen, wird der Nutzer anstelle der Annahme der Bestellung über die Nichtverfügbarkeit informiert. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Nutzers werden ihm unverzüglich erstattet."
Gilt das auch im Nachhinein? (s. Kindle-Desaster). Risiken aus Urheberrechtsvertößen des Anbieters können nicht auf den Erwerber verlagert werden! Schadensersatzregelung für den Erwerber?
18. Zitat AGB:
"§ 5 Vertragsschluss auf der Plattform...
2. Er kann auch eigene Texte hinzufügen und diese allen oder nur bestimmten Nutzern zugänglich machen. ..."
Es geht ja auch für alle Nutzer. Wie wird ein ev. Urheberechtsanspruch Dritter abgegolten? Versteht sich txtr als reiner Provider oder als Content-Anbieter?
19. Zitat AGB:
"Es werden keine Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte am Inhalt auf den Nutzer übertragen, sofern sich aus diesen AGB und/oder den bei Erwerb des E-Books angezeigten Kaufbedingungen, insbesondere der E-Book-Lizenz, nicht etwas anderes ergibt. "
Urheberrechte können sowiso nicht übertragen werden!!!!
"... Mit dem Vertragsschluss erwirbt der Nutzer Nutzungsrechte nur entsprechend der erworbenen E-Book-Lizenzen."
Welche Nutzungsrechte erwerbe ich dann?
Nur für eine Anwendung? ein Gerät?
20. und dann gleich das hier:
" 2. Sofern der Nutzer zum Download auf der Plattform bereitgestellte Dateien herunterlädt, erhält er damit zugleich ein unentgeltliches, nicht ausschließliches, widerrufliches, nach Abrufmenge unbeschränktes, unterlizenzierbares und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht an diesen Dateien. ..."
widerrufliches heisst in diesem Fall: willkürlich aufhebbares!!!
Dem widerspricht aber "unbeschränktes, unterlizenzierbares und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht". Was soll das heissen? Klarstellung durch txtr gefordert!
so und das kann man mit den AGB noch beliebig Fortsetzen. Diese sind in ihrer Gesamtheit nicht ganz koscher ( dafür hat man ja am Schluß die Salvatorische Klausel
"...§12.... 3. Sollten ein oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig oder unvollständig sein oder werden....". Super. Das ist aber so alles ein fettes Futter für Rechtsanwälte.
Ich werde mich unter solchen Bedingungen hüten auch nur ein Ebook bei txtr zu kaufen, oder auch irgendwelchen Content auf der txtr.com Seite bereitzustellen!

Daraus folgt Frage xx.:
xx. Wann gedenkt txtr endlich rechtskonforme und userverständliche AGB bereitzustellen?
Ich könnte da noch einiges Ergänzen, aber ich lasse es lieber.

Vieleicht bequemt sich txtr doch wenigstens zu ein paar Antworten.
Gruß
G.Heim
PS: Um gleich die fällige Frage zu beantworten: Nein, ich bin kein Rechtsanwalt (aber meine Tochter ist Anwältin für Urheberrecht). G.H.