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Originally Posted by :D ominik
Garantien können sowohl von Hersteller als auch vom Verkäufer gegeben werden. In der Regel sind sie vom Hersteller. Ich habe nie behauptet, dass Garantieleistungen nicht freiwillig sind. Wenn ein Hersteller aber Garantie gewährt, dann ist er daran gebunden.
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Ja, das stimmt. Vielleicht habe ich mich nicht ganz eindeutig ausgedrückt. Hier in D ist halt niemand rechtlich verpflichtet eine Garantie abzugeben. Und selbst wenn eine freiwillig abgegeben wird, hebelt sich das BGB leider auch da selbst aus:
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(3) Die Wirksamkeit der Garantieverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass eine der vorstehenden Anforderungen nicht erfüllt wird.
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Bedeutet also: Egal wie die Garantie vereinbart wird, wenn sie vereinbart ist, dann ist sie gültig. Leider ist man dann (im Prozessfall) im Vertragsrecht angekommen.
Aber zurück zum Thema: Mich würden die Garantiebedingungen für den nook interessieren. Also, inwieweit gebrochene E-INK-Screens behandelt werden. Das ist ja leider bei fast allen Anbietern ein leidiges Thema.