Thread: Nook Barnes & Noble Reader
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Old 12-10-2009, 05:41 AM   #73
:D ominik
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Garantien können sowohl von Hersteller als auch vom Verkäufer gegeben werden. In der Regel sind sie vom Hersteller. Ich habe nie behauptet, dass Garantieleistungen nicht freiwillig sind. Wenn ein Hersteller aber Garantie gewährt, dann ist er daran gebunden.

Nach § 477 Abs. 2 BGB müssen Garantiebedingungen seit dem 01.01.2002 dem Verbraucher schriftlich mitgeteilt werden. Das erfolgt seitens des Herstellers über den beigelegten Garantieschein. Die rechtlichen Ansprüche des Käufers gegenüber dem Garantieschein werden durch den Kaufbeleg erbracht (eine Forderung, dass der Verbraucher vom Händler inklusive Datum und Stempel im Garantieschein einzutragen ist, ist unzulässig). Die gesetzlichen Anforderungen an diesen Garantieschein umfassen neben einfacher, klarer Formulierung auch die exakte Firmenbezeichnung des Garantiegebers sowie dessen ladungsfähige Anschrift (damit man die Garantieansprüche notfalls gerichtlich verfolgen kann). Das sagt jedenfalls der Verbraucherschutz.

Völlig ungeachtet rechtlicher Möglichkeiten, hatte ich noch nie Probleme mit der Inanspruchnahme von Garantien und habe auch noch von keinem Hersteller gehört, der Garantieleistungen unberechtigt zurückweist. Dennoch sind meine Erfahrungen, dass in den USA die Garantiezeiträume oft länger sind, als hierzulande (beim gleichen Unternehmen), und auch nach Ablauf der Garantie kulanter vorgegangen wird.

Da die Gewährleistung wenig abdeckt, nämlich nur schon beim Kauf vorhandene Mängel und nach dem 6. Monat für den Verbraucher faktisch nicht zu realisieren ist, und gleichzeitig mit Einführung der Gewährleistung die freiwilligen Garantieleistungen (die in der Regel jeden Defekt außer Verschleiß und Beschädigung abdecken) seitens der Hersteller nachweislich deutlich gekürzt wurden, sehe ich schon eine beachtliche Benachteiligung für den Verbraucher.


Viele Grüße

Dominik
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