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Originally Posted by :D ominik
Nach deutschem Recht ist eine Garantie "ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert". Dieser Vertrag kommt automatisch mittels Kauf und dem, dem Produkt beigelegtem, Garantieschein zustande. Das wird in Übersee nicht anders sein.
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Tut mir leid, Dominik aber im deutschen Recht gibt es die "Garantie" überhaupt nicht. Gab es nicht und gibt es nicht. Es handelt sich um eine sog. freiwillige Leistung. Auch ein Garantieschein, welcher nicht im Kaufvertrag explizit erwähnt wird, hat nur die Bedeutung eines Versprechens. Eine vertraglich fixierte Garantie, welche hier in Deutschland kaum einer abgibt, wiederum muss dann ganz normaler Bestandteil des Kaufvertrags sein oder in einem extra Vertrag abgehandelt werden. Dies ist meines Wissens in USA ähnlich - mit dem Unterschied, dass dort (aufgrund der nicht regulierten Gewährleistung) Garantien i.d.R. immer als bindende Vertragsklausel oder als eigenständiger Zusatzvertrag abgehandelt werden.
Die EU-Gewährleistung hat in D m.E. für den Käufer nichts verschlechtert, da es im deutschen Recht bereits vorher schon eine Gewährleistungspflicht für den Prodzuenten der Ware gab. Die EU-Gewährleistung hat dies begrenzt auch auf den Verkäufer ausgeweitet und zusätzlich auch auf gebrauchte Waren, was für den Käufer ein Vorteil ist. Die Beweispflicht ist im Garantiefall wiederum üblicherweise ungeregelt!
Garantievereinbarungen bestehen i.d.R., wenn überhaupt, mit dem Produzenten und nicht mit den Verkäufer, was es für den Kunden insbesondere bei ausländischen Herstellern oftmals zusätzlich schwierig macht.