Thread: Nook Barnes & Noble Reader
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Old 12-10-2009, 04:48 AM   #71
:D ominik
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Device: nook
Ich habe mir die Garantiebestimmungen für den nook nicht angesehen, da die für mich unbedeutend waren (wie sie es beim txtr auch gewesen wären), deshalb kann ich zum nook speziell nichts sagen. Meine persönliche Erfahrung ist aber, dass die Garantieleistungen von in den USA gekauften und dort bemängelten Artikeln weitaus umfassender sind. Auch die Kulanz ist größer. In D kannst Du froh sein, wenn Du 4-6 Wochen nach Garantieablauf noch Kulanz-Garantie bekommst, in den USA sind selbst 4-6 Monate meist kein Problem; und das, obwohl die Defekte teilweise offensichtlich Benutzerfehler waren.

Dass die Garantie in den USA nicht einklagbar sein soll, kann ich mir kaum vorstellen. Auf jeden Fall sind die Garantiebedingungen dem Produkt schriftlich beigelegt. Nach deutschem Recht ist eine Garantie "ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert". Dieser Vertrag kommt automatisch mittels Kauf und dem, dem Produkt beigelegtem, Garantieschein zustande. Das wird in Übersee nicht anders sein.


Mit Einführung der Gewährleistung hat sich meiner Meinung nach hierzulande alles verschlechtert. Vorher hatten praktisch alle Produkte 2 Jahre Garantie oder mehr, die wenigsten hatten weniger als 2 Jahre. Mit Einführung der Gewährleistung haben die Hersteller, die 2 Jahre oder weniger Garantie gegeben haben (die Mehrheit), fast alle die Garantiezeit deutlich reduziert oder ganz gestrichen. Inzwischen hat sich die Situation wieder etwas verbessert und viele Hersteller geben wieder mehr Garantie, weil sich bei Endkunden eben herumgesprochen hat, dass die Gewährleistung nichts taugt und daher nur die Garantie als zusätzlicher Kaufanreiz funktioniert.

Die Gewährleistung definiert "eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden." Das bedeutet, dass bei der Gewährleistung nur Fehler abgedeckt sind, die schon bei Lieferung/Übernahme des Artikels bestanden, nicht aber für Fehler, die nachträglich aufgetreten sind. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer. Wenn dieser nicht beweisen kann, dass der Fehler erst nach dem Kauf aufgetreten ist, dann muss er Ersatz leisten. Da die Beweiserbringung bei einem technischen Defekt (also nicht durch Beschädigung etc.) praktisch unmöglich ist und die Kosten für das Gutachten in keinem Verhältnis zu den Kosten für den Ersatz stehen, hat der Kunde hier kein Problem. Nach den ersten 6 Monaten muss der Kunde jedoch den Beweis erbringen, dass der Fehler schon beim Kauf bestand. Da auch das bei einem gebrauchten Gerät nahezu unmöglich ist (nur mit einem Gutachten mit Ziel Materialfehler), hat der Kunde nun keine Ansprüche. Wie der Händler sich dann verhält, hängt letztlich allein von der Garantie des Herstellers ab. Wenn noch eine Herstellergarantie besteht, dann wird der Händler Ersatz leisten, denn das holt er sich beim Hersteller wieder. Ist die Herstellergarantie aber schon abgelaufen (oder es gab nie eine), dann wird auch der Händler jegliche Ersatzleistung verweigern (es wird bei guten Kunden Ausnahmen geben, die Regel ist das aber nicht). Daraus wird deutlich, dass die reine Gewährleistung für den Kunden spätestens nach 6 Monaten völlig bedeutungslos ist und auch schon in den ersten 6 Monaten nicht viel wert ist.

Der ursprüngliche Hintergedanke dieser EU-Richtlinie war auch vielmehr, dass Händler - die als Kaufleute und Fachkundige ihrer Waren ja erfahrene Personen sind - beurteilen können sollten, ob Waren etwas taugen und/oder defekt sind. Es sollte erreicht werden, dass die Händler nur hochwertige Produkte verkaufen, im Klartext: keinen nicht-EU-Schrott. Womit nicht gesagt ist, dass es nicht auch viele hochwertige Produkte außerhalb der EU gibt, es sollten letztlich auch die EU-Hersteller gefördert werden. Dass dies einerseits schwachsinnig ist, weil Händler nicht erst Jahre abwarten können, wie sich ein neues Produkt bewährt, bevor sie es in ihr Sortiment aufnehmen, und sich (bzw. ihr Sortiment) am Markt orientieren müssen, sollte eigentlich einleuchtend sein, für die EU-Legislative war es das wohl nicht. Ebenso wurde nicht bedacht, dass die absehbare (und eingetretene) Folge dieser Gewährleistung eine Garantiereduzierung sein wird, also eine drastische Verschlechterung für den Verbraucher und das Gegenteil von dem, was bezweckt war. Aber was soll man von Leuten erwarten, die regulieren, welche Form, Größe und Farbe Bananen haben müssen...


Viele Grüße

Dominik
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